mit e. Vermögen: im Geschäftsjahr 1018: im 1. Vierteljahr 1919:
bis 1000 M. 38 Siedl.-Bewerber 37 Siedl.-Bewerb.
von 1— 3000, 32 „ 52 „
„ 2— 4000 „ 18 » 33 „
„ 3— 5000 „16 » 21 »
»4—6000»18 » 17 »
5—7000»16 » 14 »
-» 6—8000 « 6 77 8 »
7— 9000 7. 3 « 17 »
s» 8—10000 7“ 1 7 1 »
,»9—12000»5 » 15 „
71 15000 77 2 77 6 11
71 20000 tt 1 —11 2 1
» 25000 7. . » 1 »
77 30000 « 2 11 1 «
50000 ''oo 77 1 77
Davon entfallen auf insgesamt
Landwirte 23 » 18 „ 41
Gärtner 6 „ 12 „ 18
Handwerker 60 » 94 „ 154
landw. Arbeiter 14 » 14 „ 28
sonstige Arbeiter 30 „ 31 „70
Mittelstand 39 » 34 „ 173
384
Ungefähr 250 Bewerber waren mittellos.
Wenden wir uns zur Tätigkeit der
Landessiedlungsgesellschaft,
so ist vorerst zu bemerken, daß seit 1. März lolg die
L.-S.-G. in enge Verbindung mit dem Landeswohnungsamt
getreten ist, indem seitdem der Vorsitz im Aufsichtsrat an
den Leiter dieses Amtes, Herrn Geh. Regierungsrat
Dr. Vollmer, übergegangen ist, die Fühlungnahme mit
der Landessiedlungsstelle, deren Leiter bisher den Vorsitz
führte, ist durch Teilnahme ihres Leiters an den Sitzungen
des Arbeitsausschusses und des Aufsichtsrates der L.-S.-G.
gewahrt.
Die L.-S.-G. führt nämlich ihre Geschäfte durch einen
Aufsichtsrat,
1. Vorsitzender desselben ist Geh. Regierungsrat Dr. Voll-
mer, Dreeden,
I. stellvertretender Vorsitzender desselben ist Oberbürger-
meister Dr. Blüher, Dreoden,
2. stellvertretender Vorsitzender desselben ist Geh. Kommer-
zienrat Marwitz, Weißer Hirsch,
Mitglieder sind im übrigen Vertreter des Ministeriums des
Innern, des Finanz= und Wirtschaftsministeriums, der Lan-
desversicherungsanstalt, der Bezirksverbände, der bezirks-
freien Städte, sonstiger Städte mit revidierter Städteord-
nung, des Landeskulturrates, der Stiftung Heimatdank,
des Frauendank, des Landerverbandes der Bodenreform,
des Verbandes der sächsischen gemeinnützigen Bauvereini-
gungen, der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Angestell-
tenheimstätten, des Landwirtschaftlichen Kreditvereins u. a. m.,
darunter die Vertrauensleute der Siedler und neun Ver-
treter der sonstigen Gesellschaften. — Diesem, dem Auf-
sichtorat, stehen zur Erledigung der Geschäfte zur Ver-
fügung ein zehngliedriger Arbeitsausschuß, ein siebengliedri-
ger Siedlungsausschuß und ein dreigliedriger Prüfungs-
ausschuß sowie zwei Geschäftsführer.
Das Geschäftsvermögen ist auf die Höchstsumme von
6261230,64 Mark vorgesehen, welches in vier Raten ein-
zuzahlen ist, drei Raten wurden bis Mitte Oktober 1919
eingehoben.
Das hauptsächlichste Betätigungsgebiet war zunächst die
Finanzierung von Siedlungen, während des militärischen
Bauverbotes galt es vorzugsweise nur Siedlungswerbern den
Erwerb vorhandener Siedlungen zu erleichtern, zum Teil
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wurden Kriegsteilnehmern feste Darlehen zur Ansiedlung
gewährt, zum Teil ihnen Zwischenkredit bewilligt.
Weitere Gegenstände der Betätigung waren der Ausbau
der inneren Organisation: Dienstanweisung für die Ge-
schäftsführer, Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, Fest-
setzung der Beleihungsbedingungen.
Der Geschäftsführung wurde die Befugnis eingeräumt,
neben der Finanzierung auch Bodenpolitik zu treiben,
man beschloß, eventuell auch selbständig Land anzukaufen
bzw. Landankäufe Kriegsbeschädigten in besonderen Fällen
zu ermöglichen, auch Geld zu den Aufschließungsbosten für
Land zur Verfügung zu stellen.
Die L.-S.-G. trat in Beziehung zur Gemeinnützigen
Aktiengesellschaft für Angestelltenheimstätten, man beschloß
ferner, sich mit der Förderung von Kleingartenanlagen zu
befassen, es wurde ein „Merkblatt für die Organisation der
Ansiedlung in Sachsen“ ausgegeben. Durch Vorträge und
Mitteilungen an die Presse wurde über die Ansiedlung, ins-
besondere über deren Bedeutung für die Landwirtschaft Auf-
klärung verbreitet.
Die L. S. G. hat den Gemeindebesitz der Gemeinde Auers-
walde, einem Dorfe nördlich von Chemnitz, soweit er für
die Errichtung einer Siedlung in Frage kommt, übernommen,
um davon nach Bedarf der Heimstättengesellschaft in
Sachsen (ogl. Seite 320) oder der Bezirks-Siedlungsgesell-
schaft Flöha (vgl. Seite 324) Land für die Ansetzung ihrer
Siedler zur Verfügung zu stellen. Durch Zukauf eines
weiteren Bauerngutes umfaßt dieser Besitz annähernd
500 000 Quadratmeter.
Auf der Gesellschafterversammlung am 15. Mai 1910
wurde laut Mitteilung der geitschrift für Wohnungswesen
lolg S. 287 beschlossen, das Anerbieten des Wirtschafts-
ministeriums anzunehmen, wonach das „Sächsische Heim“
zum gemeinnützigen Unternehmen im Sinne des Reichs-
siedlungsgesetzes erklärt werden soll. Da der Landlieferungs-
verband ebenfalls inzwischen gegründet worden ist, dürfte
die sächsische Ausführungsverordnung zum Reichssiedlungs-
gesetz demnächst zu erwarten stehen.
Noch ist einer wichtigen Entschließung der Landessied-
lungsgesellschaft „Sächsisches Heim“ und der Bezirkssied-
lungsgesellschaften — nach „Bodenreform“ lglo Heft 12
S. 187 vom 31. Mai lolg — zu gedenken. Sie wurde
der Sächsischen Regierung mit der Bitte um Weitergabe an die
Reichsregierung übermittelt und lautet:
„Die Vertreter der L.-S.-G. und der Bezirkssiedlungs-
gesellschaften sehen in der in § 6 des Kapitalabfin-
dungögesetzes festgelegten Frist von zwei Jahren, inner-
halb welcher die Weiterveräußerung und Belastung der
Grundstücke nur mit Genehmigung zulässig ist, einen un-
genügenden Schutz gegen spekulative Ausbeutung des
mit Hilfe öffentlicher Körperschaften erworbenen Grund-
besitzes. Sie fordern deshalb bei Begründung einer Krieger-
heimstätte mittels Kapitalabfindung die grundbücherliche
Eintragung eines unbefristeten Rückkaufsrechtes
zugunsten einer öffentlichen gemeinnützigen Siedlungsgesell-
schaft, im Ausschlagsfall zugunsten der Gemeinde
Besondere Erwähnung verdient es, daß neuerdings zur
Erprobung der Lehmbauweise durch die Gesellschaft in
Rähnitz und in Omsewitz Häuser in dieser Bauweise er-
richtet werden. Siehe S. 325.
Im Blick aufs Ganze steht vor uns ein wohldurchdachtes
Gefüge, hinter dem sich eine gewaltige und stetig wachsende
Einzelarbeit verbirgt. Sein Schöpfer, der Leiter der Landes-
siedlungsstelle, hat nicht verfehlt, durch Vorträge — so am
26. November 1017 in der Versammlung der Sachsischen
Allgemeinen Bürgermeistervereinigung, am 15. Dezember
1917 in einer Versammlung von Vertretern der Amts-
hauptmannschaften — mit seinem Werke bekanntzumachen.