worin auch die Offizieren gegebenen Pensionsgelder ein-
geschlossen waren. Für Soldaten sind als laufende mo-
natliche Zuwendung vermerkt: 5* Taler 12 Groschen den
abgedankten Einspännigen (20 zu 1 Taler; 4 zu 3 Talern);
8 Taler den abgedankten unvermögenden Soldaten von der
Garnison Wittenberg; 2 Taler dem alten verlebten Kor-
poral Hans Baldorff; 70 Taler 16 Groschen für die ab-
gedankten Soldaten von der Garnison Neu= und Alt-Dres-
den; und zwar für 1 Fourier, 2 Korporäle, 1 Peifer, 15 Ge-
freite und 37 Musketiere, wobei also hier auf den gemeinen
Mann noch weniger als 1 Taler traf. 16 Groschen im
Monat war damals auch in Preu- 5
Hhen das übliche Gnadengeld, das
erst später auf den Gnadentaler
(24 Groschen) erhöht wurde. Nur
für bestimmte Klassen von Soldaten
war der Taler in Sachsen schon
üblich, wie ja auch bei Kavallerie
und Artillerie der Sold höher als
beim Fußvolk war. Durch ein Ge-
nerale vom 20. November 1738
wurde dann die Invalidenprovision
durchgehends für einen Gemeinen
auf jährlich 12 Taler, für einen
Unteroffizier auf 16 Taler erhöht.
Diese Summen sehen wir auch noch
in dem Extrakt von 1764—1771
angesetzt. 1788 wird die Pension für
invalide Gemeine bis auf 2 Taler
im höchsten Falle ermöglicht. Bis
1776 gab es nur für Ganzinvalide
Gnadengelder. Auch 1779 wird
nochmale festgestellt, daß es nur für
die Ganzinvaliden Pensionen geben
dürfe, für Halbinvalide nur Frei-
scheine von Abgaben und sonstigen
Lasten, sofern sie nicht soviel ver-
dienen konnten, um diese neben
ihreim Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Gesamtsummen der Invalidenrenten stiegen, be-
sonders nach Kriegen, zu verhältnismäßig recht beträcht-
lichen Höhen an. Schon Ende des 17. Jahrhunderts ersehen
wir folgende Zahlen:
!o
J
S
Podolich Podlachien Vi
chemal
1689 12396 Taler
1691 12758 „ 12 Gr.
1692 14070 „
1003 11139 „
1004 8409
*
Für das Jahr 1772 zeigt dann ein „Extract“ ein An-
steigen auf das fünffache, dementsprechend die Zahl der in-
validen Mannschaften zwischen 4303 und 5256, aber auch
sonst manch Beachtliches, so z. B., daß ein fester Posten
im Verpflegungsreglement für das Heer zugunsten der In-
validen eingesetzt ist, nachdem die eigene Invalidenkasse wie-
der abgeschafft worden war. Weiter, daß an die Armen-
häuser in Waldheim und Torgau Beträge bezahlt werden,
wovon wir noch zu sprechen haben werden, ebenso wie auch
an das Dresdner Findelhaus, in dem wohl außer in Anna-
berg und jenen Armenhäusern vor allem die Kinder der
invaliden Soldaten untergebracht wurden, ferner, daß Al-
mosen aus diesen Geldbeständen gegeben wurden und Ab-
findungen für solche, die keinerlei Ansprüche weiterhin mehr
zu erheben sich verpflichteten.
Das zugemessene Geld reichte aber oft nicht aus. Die
„genaue Verrechnung für das Jahr 1766“ ergibt z. B. sehr
beträchtliche Rückstände, die da den armen Invaliden und
— wie wir der Urkunde weiter entnehmen — auch den um
diese Zeit regelmäßig versorgten Witwen und
auch Suhern und Wesiphalen“ des W#l. Sm Freichs Ertz-Marschall und 8
Marggraffzu Meissen, auch Ober-und Mieder-Lausig! Surggraff u Nagdeburg Befürsteter Braffzu Keenneberg, Braff
zuder Rarch Ravensbergund Barbys Werr zu Navensta#'r
Jühdenchtermit icdermänmiglich zu wissen: 1 « .
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sich ciner oder der andcre in Unsern Aemtern oder beh denen Stadt-Obrigkelken deshalber aumrelden wirt, kelbigen alle Willfährigkelt erwiesen, und
wam sie lich würcklich niedengelassen n denen Ortcen und Städten“ wo wüste Bau-Stellen oder Wohmungen aukreffentihnen soiche- wannderen
Hiuchwaent öffenrlich Ciiret, und die Güthrt angeschlagrn worden (welchco fehre Orts Obricfeir er olkicio und ohne Abforderung ciniger
4umnkostenzu thun hat) sich binnen 3. Sächh. Fristen nicht gemeldet, noch sonft emand ctwas Darauff gebothen) ohne Entgeld eingeraumeti sit alich
Bier Jahr lang von allen Steuem und Gaben“ Comribmionth“cin. Eingvartietung und allen andern oncrioos und Beschwerungen, wir die
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edurchs-an! Brieffe darüber flrunzeigen haben bey denen z , . .. .
denen sonst and ch Daesenrabr ünh Ausweht kostbaten Me ster-Stuͤcken und agndern Spcsen verschontt / und allein mit Verfertigung des gt-
ringsten und die wenigsten Kosten erfordernden Meister-Stücks so fügksch wicder an den Mamm
Zallhrfund mit Unsenn zu Eube auffgedruckten Eanhley-Secrer besiegelt und geben zu Dreb
331
Waisen auf dem Schlachtfeld gebliebener Soldaten oder
verstorbener Invaliden geschuldet werden. Bei einem Etat von
54 000 Talern sind die Rückstände über 154000 Taler für
„die in Provision Stehenden“ und für die Witwen über
12 800 Taler! Dem Ubelstand half man auf eine für die Be-
teiligten recht schmerzliche Weise ab. Es wurde eine be-
stimmte Grenze für die Invalidenversorgung festgesetzt, so
1735, wo das Kriegsratskollegium ermahnt wird, von 1. Ja-
nuar an jährlich höchstens 48 do0 Taler für Invalide aufzu-
wenden, so auch später. 1780 z. B. finden wir noch in einem
Schriftstück den Grundsatz, daß ein „Firum für die Invaliden=
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ur- Düns- Wanggss in Thlrschent
Demgach durch die Güte des Allerhöchsten der so langgewünschte Friede zwischen dem Heil. Rä-
der auff denen Betnen gestan-
tfften; Daß W entschlo-
Und erklären Ung damenhero hicamit,daß sobald
Infonderheit aber dirjenigen, welche ihre geserprte Handwercke zutreiben gemeynet) undredliche
andwercken, Züpfféen und Innungen als Meisterr auff und angenommen, mie
9 bringen / beleget werden sollen
en/ deñ 14. Januaril, Anno i698.
Erlaß August des Starken von 1698
versorgung“ festgesetzt ist, dessen Überschreitung nur jeweils
mit der Erlaubnis des Kurfürsten angängig war. Deshalb
bittet das Kriegsratskollegium unterm 22. März diesen Jahres,
die über die feste Grenze von 56 000 Talern überschießen-
den 3316 Taler allergnädigst anweisen zu wollen. Es war
also die grundsätzlich wichtige und von Billigkeitssinn zeu-
gende Entscheidung vom 10. Oktober 1734, die es „voll-
ständig approbierte, daß künftighin allen wirklichen In-
validen, ohne auf eine bestimmte Anzahl derselben, wie
zeithero geschehen, zu regardieren, die gewöhnliche Provision
gereicht werden könnte“, stets von dem damals schon ge-
machten Nachsatz — insoweit die Invalidenkasse zulänglich
wäre — abhängig geblieben. Immerhin dürften danach
wenigstens alle Invaliden gleichmäßig ihre Rente erhalten
oder freilich — wie aus obigem Beispiel hervorgeht —
auch nicht erhalten haben!
Was wir bisher verfolgt haben, ist die Art der Versor-
gung der Invaliden, wie sie uns auch heute noch die ge-
läufigste ist: die Rentengewährung. Jene Zeit kannte aber
auch noch andere Wege, die heute so gut wie ganz oder
überhaupt ganz verlassen sind: Die Unterbringung in In-
validenhäusern und in Invalidenkompagnien.
Die letztere Versorgung, d. h. die Beibehaltung in der
Truppe, erscheint unseren Begriffen vom Militär, wenigstens
denen aus der Friedenszeit, ganz zuwider zu laufen. Unter
einem Soldaten stellen wir uns einen bräftigen Mann mit
gesunden Gliedern vor. In jenen Zeiten aber finden wir