Full text: Sachsen in großer Zeit. Band III. Die Kriegsjahre 1916-1918. (3)

worin auch die Offizieren gegebenen Pensionsgelder ein- 
geschlossen waren. Für Soldaten sind als laufende mo- 
natliche Zuwendung vermerkt: 5* Taler 12 Groschen den 
abgedankten Einspännigen (20 zu 1 Taler; 4 zu 3 Talern); 
8 Taler den abgedankten unvermögenden Soldaten von der 
Garnison Wittenberg; 2 Taler dem alten verlebten Kor- 
poral Hans Baldorff; 70 Taler 16 Groschen für die ab- 
gedankten Soldaten von der Garnison Neu= und Alt-Dres- 
den; und zwar für 1 Fourier, 2 Korporäle, 1 Peifer, 15 Ge- 
freite und 37 Musketiere, wobei also hier auf den gemeinen 
Mann noch weniger als 1 Taler traf. 16 Groschen im 
Monat war damals auch in Preu- 5 
Hhen das übliche Gnadengeld, das 
erst später auf den Gnadentaler 
(24 Groschen) erhöht wurde. Nur 
für bestimmte Klassen von Soldaten 
war der Taler in Sachsen schon 
üblich, wie ja auch bei Kavallerie 
und Artillerie der Sold höher als 
beim Fußvolk war. Durch ein Ge- 
nerale vom 20. November 1738 
wurde dann die Invalidenprovision 
durchgehends für einen Gemeinen 
auf jährlich 12 Taler, für einen 
Unteroffizier auf 16 Taler erhöht. 
Diese Summen sehen wir auch noch 
in dem Extrakt von 1764—1771 
angesetzt. 1788 wird die Pension für 
invalide Gemeine bis auf 2 Taler 
im höchsten Falle ermöglicht. Bis 
1776 gab es nur für Ganzinvalide 
Gnadengelder. Auch 1779 wird 
nochmale festgestellt, daß es nur für 
die Ganzinvaliden Pensionen geben 
dürfe, für Halbinvalide nur Frei- 
scheine von Abgaben und sonstigen 
Lasten, sofern sie nicht soviel ver- 
dienen konnten, um diese neben 
ihreim Lebensunterhalt zu bestreiten. 
Die Gesamtsummen der Invalidenrenten stiegen, be- 
sonders nach Kriegen, zu verhältnismäßig recht beträcht- 
lichen Höhen an. Schon Ende des 17. Jahrhunderts ersehen 
wir folgende Zahlen: 
   
    
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Podolich Podlachien Vi 
   
         
chemal 
1689 12396 Taler 
1691 12758 „ 12 Gr. 
1692 14070 „ 
1003 11139 „ 
1004 8409 
* 
Für das Jahr 1772 zeigt dann ein „Extract“ ein An- 
steigen auf das fünffache, dementsprechend die Zahl der in- 
validen Mannschaften zwischen 4303 und 5256, aber auch 
sonst manch Beachtliches, so z. B., daß ein fester Posten 
im Verpflegungsreglement für das Heer zugunsten der In- 
validen eingesetzt ist, nachdem die eigene Invalidenkasse wie- 
der abgeschafft worden war. Weiter, daß an die Armen- 
häuser in Waldheim und Torgau Beträge bezahlt werden, 
wovon wir noch zu sprechen haben werden, ebenso wie auch 
an das Dresdner Findelhaus, in dem wohl außer in Anna- 
berg und jenen Armenhäusern vor allem die Kinder der 
invaliden Soldaten untergebracht wurden, ferner, daß Al- 
mosen aus diesen Geldbeständen gegeben wurden und Ab- 
findungen für solche, die keinerlei Ansprüche weiterhin mehr 
zu erheben sich verpflichteten. 
Das zugemessene Geld reichte aber oft nicht aus. Die 
„genaue Verrechnung für das Jahr 1766“ ergibt z. B. sehr 
beträchtliche Rückstände, die da den armen Invaliden und 
— wie wir der Urkunde weiter entnehmen — auch den um 
diese Zeit regelmäßig versorgten Witwen und 
auch Suhern und Wesiphalen“ des W#l. Sm Freichs Ertz-Marschall und 8 
Marggraffzu Meissen, auch Ober-und Mieder-Lausig! Surggraff u Nagdeburg Befürsteter Braffzu Keenneberg, Braff 
zuder Rarch Ravensbergund Barbys Werr zu Navensta#'r 
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sich ciner oder der andcre in Unsern Aemtern oder beh denen Stadt-Obrigkelken deshalber aumrelden wirt, kelbigen alle Willfährigkelt erwiesen, und 
wam sie lich würcklich niedengelassen n denen Ortcen und Städten“ wo wüste Bau-Stellen oder Wohmungen aukreffentihnen soiche- wannderen 
Hiuchwaent öffenrlich Ciiret, und die Güthrt angeschlagrn worden (welchco fehre Orts Obricfeir er olkicio und ohne Abforderung ciniger 
4umnkostenzu thun hat) sich binnen 3. Sächh. Fristen nicht gemeldet, noch sonft emand ctwas Darauff gebothen) ohne Entgeld eingeraumeti sit alich 
Bier Jahr lang von allen Steuem und Gaben“ Comribmionth“cin. Eingvartietung und allen andern oncrioos und Beschwerungen, wir die 
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denen sonst and ch Daesenrabr ünh Ausweht kostbaten Me ster-Stuͤcken und agndern Spcsen verschontt / und allein mit Verfertigung des gt- 
ringsten und die wenigsten Kosten erfordernden Meister-Stücks so fügksch wicder an den Mamm 
Zallhrfund mit Unsenn zu Eube auffgedruckten Eanhley-Secrer besiegelt und geben zu Dreb 
331 
Waisen auf dem Schlachtfeld gebliebener Soldaten oder 
verstorbener Invaliden geschuldet werden. Bei einem Etat von 
54 000 Talern sind die Rückstände über 154000 Taler für 
„die in Provision Stehenden“ und für die Witwen über 
12 800 Taler! Dem Ubelstand half man auf eine für die Be- 
teiligten recht schmerzliche Weise ab. Es wurde eine be- 
stimmte Grenze für die Invalidenversorgung festgesetzt, so 
1735, wo das Kriegsratskollegium ermahnt wird, von 1. Ja- 
nuar an jährlich höchstens 48 do0 Taler für Invalide aufzu- 
wenden, so auch später. 1780 z. B. finden wir noch in einem 
Schriftstück den Grundsatz, daß ein „Firum für die Invaliden= 
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ur- Düns- Wanggss in Thlrschent 
Demgach durch die Güte des Allerhöchsten der so langgewünschte Friede zwischen dem Heil. Rä- 
der auff denen Betnen gestan- 
tfften; Daß W entschlo- 
Und erklären Ung damenhero hicamit,daß sobald 
Infonderheit aber dirjenigen, welche ihre geserprte Handwercke zutreiben gemeynet) undredliche 
andwercken, Züpfféen und Innungen als Meisterr auff und angenommen, mie 
9 bringen / beleget werden sollen 
en/ deñ 14. Januaril, Anno i698. 
  
Erlaß August des Starken von 1698 
versorgung“ festgesetzt ist, dessen Überschreitung nur jeweils 
mit der Erlaubnis des Kurfürsten angängig war. Deshalb 
bittet das Kriegsratskollegium unterm 22. März diesen Jahres, 
die über die feste Grenze von 56 000 Talern überschießen- 
den 3316 Taler allergnädigst anweisen zu wollen. Es war 
also die grundsätzlich wichtige und von Billigkeitssinn zeu- 
gende Entscheidung vom 10. Oktober 1734, die es „voll- 
ständig approbierte, daß künftighin allen wirklichen In- 
validen, ohne auf eine bestimmte Anzahl derselben, wie 
zeithero geschehen, zu regardieren, die gewöhnliche Provision 
gereicht werden könnte“, stets von dem damals schon ge- 
machten Nachsatz — insoweit die Invalidenkasse zulänglich 
wäre — abhängig geblieben. Immerhin dürften danach 
wenigstens alle Invaliden gleichmäßig ihre Rente erhalten 
oder freilich — wie aus obigem Beispiel hervorgeht — 
auch nicht erhalten haben! 
Was wir bisher verfolgt haben, ist die Art der Versor- 
gung der Invaliden, wie sie uns auch heute noch die ge- 
läufigste ist: die Rentengewährung. Jene Zeit kannte aber 
auch noch andere Wege, die heute so gut wie ganz oder 
überhaupt ganz verlassen sind: Die Unterbringung in In- 
validenhäusern und in Invalidenkompagnien. 
Die letztere Versorgung, d. h. die Beibehaltung in der 
Truppe, erscheint unseren Begriffen vom Militär, wenigstens 
denen aus der Friedenszeit, ganz zuwider zu laufen. Unter 
einem Soldaten stellen wir uns einen bräftigen Mann mit 
gesunden Gliedern vor. In jenen Zeiten aber finden wir
	        
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