Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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oder es mehrere desselben Namens gibt, füge man den Regier— 
ungsbezirk oder das Bezirksamt, worin er liegt, oder die nächste 
Poststation und dgl. bei; ist es eine größere Stadt, so wird 
man gut thun, die Wohnung des Empfängers noch nach Straße 
und Hausnummer zu bezeichnen. Auf Briefen nach den Ver- 
einigten Staaten von Nordamerika muß dem Bestimmungsort 
auch der Name des Staates und des Bezirks (county), in 
welchem er liegt, beigesetzt werden, bei Briefen nach Rußland 
das Gouvernement. 
Wenn man an dadelige Frauen schreibt, welche an Bürger- 
liche verheirathet sind, so bemerkt man ihren angebornen Familien= 
namen, z. B. Ihrer Hochwohlwohlgeboren Frau Regierungs- 
rath Rauer, geborne Freiin von Michel. Bei andern Frauen 
und Wittwen wird deren väterlicher Familienname nur beige- 
fügt, wenn Verwechslungen entstehen könnten. 
Wenn der Empfänger des Briefs mehrere Aemter bekleidet, 
so wird nur das wichtigste auf der Adresse benannt; sind aber 
die zwei Aemter und Würden von gleichem Rang, und ist ihr 
Besitzer in beiden in Aktivität, dann werden beide genannt. 
Ist Jemand mit Orden dekorirt, so werden diese in der 
Regel beigefügt, besonders bei Personen, welche sonst keinen Titel 
haben. Da aber, wenn Jemand viele Orden besitzt, deren An- 
führung die Adresse überladen würde, so nennt man nur den 
wichtigsten und fügt 2c. 2c. bei, oder man schreibt: Ritter hoher 
Orden. Also z. B.: 
Sr. 2c. 
Großkreuz des Civilverdienstordens der bayer. Krone 2c. 2c. 
Abkürzungen muß man auf den Adressen vermeiden, und 
Namen und Ort müssen mit etwas stärkeren Schriftzügen ge- 
schrieben oder unterstrichen werden. Geht der Brief in's Aus- 
land, wo deutsche Schrift und Sprache nicht gekannt sind, so 
schreibe man die Adresse mit lateinischen Buchstaben. Wird zu 
größerer Deutlichkeit dem Namen des Empfängers der Name 
dessen beigesetzt, bei dem er wohnt, oder der Name dessen, dem. 
bei seiner Abwesenheit der Brief ausgehändigt werden kann, so 
muß es so geschehen, daß kein Irrthum oder Zweifel entstehen 
kann, also z. B.: an A zu erfragen bei B, an A abzugeben 
bei B, an A wohnhaft bei B, an A zu Händen von B (im 
Französischen: an A aux soins de B; im Englischen an A 
care of B.) — Bei Briefen mit der Bezeichnung „postlagernd“ 
ist statt des Namens des Empfängers eine Bezeichnung in Buch-
	        
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