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oder es mehrere desselben Namens gibt, füge man den Regier—
ungsbezirk oder das Bezirksamt, worin er liegt, oder die nächste
Poststation und dgl. bei; ist es eine größere Stadt, so wird
man gut thun, die Wohnung des Empfängers noch nach Straße
und Hausnummer zu bezeichnen. Auf Briefen nach den Ver-
einigten Staaten von Nordamerika muß dem Bestimmungsort
auch der Name des Staates und des Bezirks (county), in
welchem er liegt, beigesetzt werden, bei Briefen nach Rußland
das Gouvernement.
Wenn man an dadelige Frauen schreibt, welche an Bürger-
liche verheirathet sind, so bemerkt man ihren angebornen Familien=
namen, z. B. Ihrer Hochwohlwohlgeboren Frau Regierungs-
rath Rauer, geborne Freiin von Michel. Bei andern Frauen
und Wittwen wird deren väterlicher Familienname nur beige-
fügt, wenn Verwechslungen entstehen könnten.
Wenn der Empfänger des Briefs mehrere Aemter bekleidet,
so wird nur das wichtigste auf der Adresse benannt; sind aber
die zwei Aemter und Würden von gleichem Rang, und ist ihr
Besitzer in beiden in Aktivität, dann werden beide genannt.
Ist Jemand mit Orden dekorirt, so werden diese in der
Regel beigefügt, besonders bei Personen, welche sonst keinen Titel
haben. Da aber, wenn Jemand viele Orden besitzt, deren An-
führung die Adresse überladen würde, so nennt man nur den
wichtigsten und fügt 2c. 2c. bei, oder man schreibt: Ritter hoher
Orden. Also z. B.:
Sr. 2c.
Großkreuz des Civilverdienstordens der bayer. Krone 2c. 2c.
Abkürzungen muß man auf den Adressen vermeiden, und
Namen und Ort müssen mit etwas stärkeren Schriftzügen ge-
schrieben oder unterstrichen werden. Geht der Brief in's Aus-
land, wo deutsche Schrift und Sprache nicht gekannt sind, so
schreibe man die Adresse mit lateinischen Buchstaben. Wird zu
größerer Deutlichkeit dem Namen des Empfängers der Name
dessen beigesetzt, bei dem er wohnt, oder der Name dessen, dem.
bei seiner Abwesenheit der Brief ausgehändigt werden kann, so
muß es so geschehen, daß kein Irrthum oder Zweifel entstehen
kann, also z. B.: an A zu erfragen bei B, an A abzugeben
bei B, an A wohnhaft bei B, an A zu Händen von B (im
Französischen: an A aux soins de B; im Englischen an A
care of B.) — Bei Briefen mit der Bezeichnung „postlagernd“
ist statt des Namens des Empfängers eine Bezeichnung in Buch-