Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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und dabei wurde, wie Weinrich angibt, das entliehene 
Werk vom Feuer verzehrt. Obwohl er nun offenbar schuldig 
ist, mir das zu Grund gegangene Werk zu ersetzen, weigert 
er sich dessen hartnäckig. Ich sehe mich daher genöthigt, 
ihn zu dem vom k. Amtsgericht anzuberaumenden Verhand- 
lungstermin zu laden, in welchem ich beantragen werde, 
den Beklagten zu verurtheilen, daß er mir entweder 
Göthes Werke in derselben Ausgabe, gebunden 
in Pappdeckel, zurückgebe oder den Preis von 
15 MA. und 10 /“ Einband mir bezahle. 
Buchhändler S. von hier wird bezeugen, daß das 
Werk 15 /¼ kostet und der Einband unter 10 J. nicht 
zu haben ist. Kaufmann R. dahier ist Zeuge, daß ich das 
Werk dem Beklagten lieh, wie auch, daß ich ihn vor dem 
16. Mai ds. Irs. an die Rückgabe mahnte. 
Der Kostenvorschuß wolle durch Postnachnahme von mir 
erhoben, die Zustellung der Klage an den Beklagten durch 
den k. Gerichtschreiber besorgt werden. 
Des k. Amtsgerichts 
gehorsamer 
Konrad Sturm, Kaufmann, 
Domgasse VNr. 
— 
D. 
Klagebeantwortung. 
(Siehe oben §& 3 und Formular 4.) 
An Karlstadt, den 19. Oktober 1884. 
das königliche Amtsgericht 
Karlstadt. 
Auf die vom Kaufmann Sturm in Würzburg gegen 
mich erhobene Klage habe ich Folgendes zu erwidern. Es 
ist richtig, daß ich Göthes Werke in 10 Bänden von ihm 
entlieh und ihm nicht zurückgeben konnte, da die Bücher 
ein Raub der Flammen wurden; ebenso daß er mich 
vor dem 16. Mai ds. Irs. mehrmals mahnte, sie zurück- 
zugeben. Dagegen hat er verschwiegen, daß er mir am 
Mai ds. Is. auf mein Ansuchen, wie Sekretär M. 
Schneider dahier bezeugen kann, mir gestattete, das Werk 
noch vier Wochen zu behalten. Für den ohne mein Ver-
	        
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