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schulden eingetretenen Zufall, durch welchen es danu zu
Grunde ging, kann ich nicht haftbar gemacht werden. Ich
werde bcer im Verhandlungstermin beantragen, die Klage
abzuweisen und den Kläger in die Kosten zu verurtheilen.
Des k. Amtsgerichts
gehorsamer
Karl Weinrich, Schullehrer.
6.
Formular einer Klage im Urkundenprozeß.
(Siehe § 5.)
An Würzburg, den 5. Okt. 1884.
das königliche Amtsgericht
Volkach.
Am 1. September 1883 lieh ich dem Bäckermeister
Otto Postius in Volkach baar 280 ., welche er, wie der
abschriftlich beigelegte Schuldschein besagt, mit 5% Zinsen
am 1. September 1884 zurückzuzahlen versprach. Dies ist
nicht geschehen, und nachdem ich ihn vergeblich gemahnt
habe, lade ich ihn, klagend im Urkundenprozeß, zu dem vom
k. Amtsgericht anzusetzenden Verhandlungstermin, in wel-
chem ich beantragen werde, den Otto Postius zur Zahlung
von Hauptsumme und Zinsen im Gesammtbetrag von
294 — zu verurtheilen. — Bezüglich der Aechtheit des
Schuldscheins schiebe ich dem Beklagten den Eid zu.
Der Kostenvorschuß wolle durch Postnachnahme auf
mich entoummen, die Zustellung durch den Gerichtschreiber
besorgt werden.
Des k. Amtsgerichts
gehorsamer
Anton Pausch, Kaufmann,
in Würzburg, Plattnersgasse 8.
7.
Klage im Wechselprozeß.
(S. § 5.)
An Würzburg, 24. Juni 1884.
das königl. Amtsgericht Lohr.
Laut dem in Abschrift beiliegenden Wechsel vom
15. März ds. Irs. verpflichtete sich der Krämer Stephan