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Lang in Lohr, für gelieferte Waaren 250 #& am 15. Juni
mir zu bezahlen. Der Wechsel ist am Verfalltag nicht be-
zahlt worden"); ich beantrage daher, den Beklagten im
Wechselprozeß an dem vom kgl. Amtsgericht anzuberau-
menden Termin, zu welchem ich denselben hiemit lade,
zur Beahlung von 250 „. nebst 6% Verzugszinsen
hieraus vom 15. ds. an zu verurtheilen.
Ueber die Aechtheit des Wechsels schiebe ich dem Be-
kkagten den Eid zu.
Der Kostenvorschuß wolle auf mich durch Postnahme
erhoben, die Zustellung durch den kgl. Gerichtschreiber be-
sorgt worden.
Des k. Amtsgerichts
gehorsamer
Nikol. Hartmann, Kaufmann
in Würzburg, Domgasse Nr.
8.
Gesuch um eine beglaubigte Urtheilsabschrift.
An Würzburg, 1. September 1884.
die Gerichtschreiberei des kgl.
Amtsgerichts Würzburg I.
Abschrifts-Gesuch in Sachen Karl
Kaufmann dahier
gegen
Adam Schwarz dahier,
Darlehen betr.
Von dem in nebenbezeichneter Sache unrerm 28. v. M.
erlassenen Endurtheil bitte ich mir beglaubigte Abschrift zu-
stellen zu lassen.
Achtungsvoll
Karl Kaufmann.
*) Eigene Wechsel brauchen nicht protestirt zu werden. Ueber Wechsel-
recht 2rc. siehe Abtheilung V.