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17.
Gesuch um Pfändung einer Forderung.
An Würzburg, 28. Dezbr. 1884.
das kgl. Amtsgericht Aub.
Gesuch 2c. in Sachen rc.
Laut anliegendem Schreiben des Gerichtsvollziehers N.
hat die Zwangsvollstreckung in die Mobilien des Beklagten
auf Grund des am 10. Novbr. ds. Is. vom kgl. Amtsge-
richt gefällten Urtheils nur zu meiner theilweisen Befriedigung
geführt; an der Hauptsumme ist ein Rest von 50 J un-
edeckt geblieben, ebenso meine Kosten und die Zinsen meiner
Forderung im Betrag von . . . M. Ich sehe mich daher
genöthigt, bis zu Gesammtbetrag noch auf Pfändung
einer Forderung von 150 A anzutragen, welche der Be-
klagte gegen den Bauern Adam Heim in Röttingen hat.
Zugleich wolle dem Heim aufgetragen werden, die in § 739
der Civilprozeßordnung vorgeschriebene Erklärung?) abzu-
geben.
Des kgl. Amtsgerichts
gehorsamer
K. Springer, Lederhändler.
18.
Weiteres Gesuch bei Pfändung einer Forderung.
An Würzburg, 10. Januar 1885.
ldas kgl. Amtsgericht Aub.
Nachdem durch Beschluß des kgl. Amtsgerichts vom
2. ds. M. die 150 “ betragende Forderung des Beklagten
an den Bauern Adam Heim in Röttingen zur Deckung des
Restbetrags meiner Forderung an den Beklagten nebst Kosten
und Zinsen, in Summa 94 /4 20 J gepfändet worden ist,
*) Ob er die Forderung an ihn anerkennt, ob noch andere Personen
Ansprüche an sie haben, ob sie schon für andere Gläubiger gepfändet ist.