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bitte, ich die gepfändete Forderung mir zur Einziehung zu
überweisen?).
Des kal. Amtsgerichts
gehorsamer
K. Springer, Lederhändler.
19.
Erklärung des Drittschuldners nach Pfändung einer Forderung.
An Röttingen, 9. Januar 1885.
das kgl. Amtsgericht Aub.
Mit 150 Mark baar.
Nachdem meine Schuld an den Schuhmacher Kaspar
Schwarz dahier im Betrag von 150 -4X letzthin kurz nach-
einander für zwei Gläubiger gepfändet worden ist, sie aber
nicht hinreicht, beide zusammen zu befriedigen, so erlege ich
hiemit den Betrag derselben zur gerichtlichen Vertheilung.
Des kal. Amtsgerichts
gehorsamer
Adam Heim.
20.
Gesuch um Zwangsvollstreckung in Immobilien.
An Eltmann, 12. Juni 1884.
das kgl. Amtsgericht Eltmann.
In Sachen 2c.
Laut rechtskräftigem Urtheil des kgl. Landgerichts
Schweinfurt vom 10. April ds. Is., dem Schuldner zuge-
stellt am 24. April ds. Is., hat derselbe mir ein Hypothek-
Kapital von 2500 „/X nebst 5proz. Zinsen vom 11. Novbr.
v. Is. an, dann 77 / 50 H Prozeßkosten zu bezahlen.
Da derselbe keine Anstalt macht zu zahlen, auch irgendwie
ausreichende Mobilien nicht besitzt, bin ich genöthigt, die
Zwangsvollstreckung in seine Immobilien nachzusuchen. Er
*) Der Gläubiger kann sich die Forderung des Schuldners zur Ein-
ziehung oder an Seblungestait überweisen lassen: letzteres ist für ihn in
der Regel weniger zweckmäßig. Wird ihm die Forderung an Zahlungsstatt
überwiesen, so gilt er auf den Betrag, zu dem sie ihm überwiesen ist, als
befriedigt, mag sie eingehen oder nicht eingehen oder nur theilweise ein-
gehen. Läßt er sie sich zur Einziehung überweisen, so gilt er nur soweit
als befriedigt, als er sie einziehen konnte. — Die Gesuche unter Nr. 17
und 18 können auch gleichzeitig in einer Eingabe zusammen gestellt werden.