Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

11 
Formularien (Tabellen) mit dem Auftrage zugeschlossen werden, 
dieselben untergeordneten Organen zur Bearbeitung mitzutheilen. 
7) Schreiben der in Ziff. 5 benannten Stellen und Be— 
hörden an solche von gleichem Dienstrang sind in Form ein— 
facher Geschäftsnoten (mit Hinweglassung von Ueberschriften, 
Anreden und Schlußformeln) abzufaffen, insofern die Einfach- 
heit des Gegenstandes es gestattet, ist den betreffenden Akten- 
stücken eine Randbemerkung beizufügen und hiedurch die Aus- 
fertigung einer Note zu vermeiden. Derartige in gerader 
(direkter) Redeweise abzufassende Noten haben anstatt der bis- 
her üblichen Protokollsextracte auch in dem Fall Anwendung 
zu finden, wenn eine umfassendere schriftliche Mittheilung zwischen 
den beiden Kammern einer Kreisregierung nothwendig ist. 
A. Formular für die Eingabe eines Privaten. 
Würzburg, am 17. Mai 1884. 
An 
das k. Staatsministerium 
des Innern. 
Betreff: 
Ehrerbietigst gehorsamst 
In dieser Weise ist an die k. Ministerien, den k. Staats- 
rath, das k. oberste Landesgericht, den k. Verwaltungsgerichts- 
hof und die k. Staatsanwaltschaft bei letzteren beiden Stellen 
zu schreiben. . " 
Bei Eingaben an die k. Regierungen, Kammer des Innern 
(oder der Finanzen), die k. Oberlandesgerichte (in Bamberg 
u. s. w. — nicht mehr wie früher: „von Oberfranken in 
Bamberg“), sodann an den Oberstaatsanwalt am k. Oberlandes- 
gericht in . . ist vor der Unterschrift: „gehorsamst“ zu 
setzen, bei Eingaben an alle übrigen Behörden: „gehorsam“. 
Bei letzteren Stellen lautet die oben links zu schreibende 
Adresse z. B.: 
An das k. Bezirksamt Würzburg, an das k. Rentamt W., 
an den Staatsanwalt am k. Landgericht W., an den Magistrat 
der Stadt W. ·
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.