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Formularien (Tabellen) mit dem Auftrage zugeschlossen werden,
dieselben untergeordneten Organen zur Bearbeitung mitzutheilen.
7) Schreiben der in Ziff. 5 benannten Stellen und Be—
hörden an solche von gleichem Dienstrang sind in Form ein—
facher Geschäftsnoten (mit Hinweglassung von Ueberschriften,
Anreden und Schlußformeln) abzufaffen, insofern die Einfach-
heit des Gegenstandes es gestattet, ist den betreffenden Akten-
stücken eine Randbemerkung beizufügen und hiedurch die Aus-
fertigung einer Note zu vermeiden. Derartige in gerader
(direkter) Redeweise abzufassende Noten haben anstatt der bis-
her üblichen Protokollsextracte auch in dem Fall Anwendung
zu finden, wenn eine umfassendere schriftliche Mittheilung zwischen
den beiden Kammern einer Kreisregierung nothwendig ist.
A. Formular für die Eingabe eines Privaten.
Würzburg, am 17. Mai 1884.
An
das k. Staatsministerium
des Innern.
Betreff:
Ehrerbietigst gehorsamst
In dieser Weise ist an die k. Ministerien, den k. Staats-
rath, das k. oberste Landesgericht, den k. Verwaltungsgerichts-
hof und die k. Staatsanwaltschaft bei letzteren beiden Stellen
zu schreiben. . "
Bei Eingaben an die k. Regierungen, Kammer des Innern
(oder der Finanzen), die k. Oberlandesgerichte (in Bamberg
u. s. w. — nicht mehr wie früher: „von Oberfranken in
Bamberg“), sodann an den Oberstaatsanwalt am k. Oberlandes-
gericht in . . ist vor der Unterschrift: „gehorsamst“ zu
setzen, bei Eingaben an alle übrigen Behörden: „gehorsam“.
Bei letzteren Stellen lautet die oben links zu schreibende
Adresse z. B.:
An das k. Bezirksamt Würzburg, an das k. Rentamt W.,
an den Staatsanwalt am k. Landgericht W., an den Magistrat
der Stadt W. ·