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35.
Arrest-Gesuch.
An Heidingsfeld, 1. Septbr. 1884.
das k. Amtsgericht Würzburg 1.
Laut der beiliegenden Anzeige in Nr. der „N. W. Z.“
beabsichtigt der Schnittwaarenhändler X. in Würzburg sein
Geschäft aufzugeben und seinen ganzen Waarenvorrath aus-
zuverkaufen, und wie ich weiter gehört habe, will er nach
Amerika auswandern. X ist mir laut abschriftlich anliegen-
den Handscheins seit 2 Jahren 350 J schuldig, um deren
Rückzahlung ich ihn bisher vergeblich gemahnt habe, und
deren Verlust mir nun droht, wenn er sein Vorhaben aus-
führt. Zu meiner Sicherung bitte ich, kgl. Amtsgericht
wolle auf seinen noch vorhandenen Waarenvorrath und seine
sonstigen Mobilien bis zum Betrag meiner Forderung
Arrest legen.
Ich erbiete mich, Sicherheit zu leisten, wenn es ver-
langt werden sollte, lege als Kostenvorschuß 15 —/ in Papier
bei und bitte, den Arrestbefehl unmittelbar dem Gerichts-
vollzieher zu übergeben.
Des kgl. Amtsgerichts
gehorsamer
Ad. Stellwag, Schreiner.
36.
Bitte, ein Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
An Bütthard, 2. August 1884.
das kal. Amtsgericht Aub.
In Sachen 2c.
Mit 1 Beilage und 2 Abschriften des
Gesuchs und der Beilage.
Das in nebenbezeichneter Sache vom kgl. Amtsgericht
am 24. v. Mts. zu meinen Gunsten gefällte Urtheil ist zwar
noch nicht rechtskträftig- doch ersuche ich, dasselbe für vor-
länfig vollstreckbar erklären zu wollen, da Beklagter, wie
aus der angestrichenen Bekanntmachung in Nr. der
„N. W. Z.“ hervorgeht, am 15. ds. sein ganzes Hab und
Gut verstreichen und auswandern will — wohin, weiß ich
nicht. Würde ich mit der Zwangsvollstreckung bis nach ein-