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Vermögen zu entziehen und ihm wie den minderjährigen
Kindern aus unserer Ehe einen Vormund in der Person
meines Schwagers M. zu bestellen.
Des kgl. Amtsgerichts
gehorsame
Anna Haufk.
38.
Wiedereinsetzungsgesuch.
(S. 8 12.)
An Lenkersheim, 2. Septbr. 1884.
das kgl. Amtsgericht Windsheim.
In Sachen 2c.
Gegen das vom kgl. Amtsgericht in nebenbezeichneter
Sache unterm 26. v. Mts. gegen mich erlassene Versäumniß-
urtheil habe ich am 16. v. Mts. durch einen dem kgl. Ge-
richtschreiber übergebenen Schriftsatz Einspruch eingelegt
und den Kläger zu mündlicher Verhandlung geladen. Zu
meiner Ueberraschung hörte ich gestern, daß dem Kläger
hievon noch nichts bekannt ist und er die Vollstreckbarkeits-
Erklärung des Urtheils nachsuchen will. Wie es kommt,
daß die Zustellung an den Kläger, um welche ich den kfgl.
Gerichtsschreiber bat, nicht erfolgte, weiß ich nicht. Sollte
der Schriftsatz sammt Abschriften verloren gegangen sein,
so erbiete ich mich zu beschwören, daß ich den Einspruch
innerhalb der gesetzlichen Frist erklärt habe. Ich suche dem-
nach um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach,
wiederhole meinen Einspruch und bitte um Anberaumung
eines Termins zur Verhandlung über mein Wiedereinsetzungs-
gesuch, sowie auch, wenn möglich, über die Hauptsache.
Des kgl. Amtsgerichts
gehorsamer
N. N.
39.
Beschwerde.
An Haßfurt, 6. Oktober 1884.
das kgl. Landgericht Schweinfurt.
Beschwerde des 2c. in Sachen 2½6
Mit 1 Anlage.
Das kal. Amtsgericht Haßfurt hat mich am 3. ds. in
eine Ordnungsstrafe von 20 verurtheilt, weil ich, zur