Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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ministeriums die Dispensation nach Befund ertheilt oder ver— 
weigert; einzureichen ist es beim Staatsanwalt des Landgerichts, 
bei welchem der Ehescheidungsprozeß geführt worden war. 
; eber Dispensation vom Mängel der Ehemündigkeit siehe 
it. 
43. 
Formular. 
An Regensburg, 10. Septbr. 1884. 
das kgl. Staatsministerium 
der Justiz. 
Betreff: 
Im Frühjahr 1880 reiste mein Mann, Richard Alting, 
welcher hier nacheinander verschiedene kaufmännische Geschäfte 
mit schlechtem Erfolg betrieben hatte, nach dem Capland 
in der Erwartung, daselbst ein besseres Fortkommen zu 
finden, wozu ihm von dort wohnenden Freunden Aussicht 
eröffnet worden war. Mich und mein damals 3 Jahre 
altes Kind wollte er nachkommen lassen, sobald er sich dort 
eine ausreichende Existenz gegründet hätte. Er machte aber 
dazu keine Anstalt, obwohl nach seinen anfänglichen Briefen 
der dort von ihm betriebene Häutehandel sich gut rentirte; 
seine Briefe wurden vielmehr immer seltener, und seit 
16 Monaten hatte ich auf meine wiederholten Anfragen keine 
Zeile von ihm erhalten, als auf einmal am 25. v. Mts. 
ein Brief an mich von einem ihm befreundeten Kaufmann 
in der Capstadt eintraf mit der Meldung, mein Mann sei 
am 10. Mai ds. Js. nach kuzer Krankheit an einem Nerven- 
fieber gestorben; den amtlichen Todtenschein schickte er mit; 
beglaubigte Abschrift davon liegt bei. 
Ich war also Wittwe, nachdem ich thatsächlich schon 
vier Jahre in Wittwenstand gelebt und ohne Beihilfe von 
meinem Mann mich und mein Kind unter mancherlei Ent- 
behrungen fortgebracht hatte. Es bietet sich mir nun gegen- 
wärtig Gelegenheit, durch eine passende Heirath wieder in 
bessere Verhältnisse zu kommen; mein Verlobter drängt auf 
baldige Verehelichung, da er, ein Wittwer mit zwei kleinen 
Kindern und einem ausgebreiteten Geschäft, eine Hausfrau 
nothwendig braucht; nach gesetzlicher Vorschrift aber müßte 
ich noch bis in's nächste Frühjahr warten. Da unter den 
obwaltenden, von mir wahrheitsgemäß dargelegten und auch 
10“
	        
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