18
- D. Formular für Schreiben an coordinirte Behörden:
Nr.
Königl. Bezirksamt .... am .. ten .. .. 188.
N. N.
Betreff:
N. N.
k. Bezirksamtmann.
An
das k. Rentamt
N. N.
II. Personaltitulaturen.
Im Nachstehenden soll eine Zusammenstellung der gebräuch-
lichen Titulaturen gegeben werden. Es ist selbstverständlich,
daß dieselben jeweils übereinstimmen müssen und zwar nicht
blos in dem Briefe selbst, also in der Anrede, im Text und in
der Unterschrift, sondern auch auf der Adresse. Die Titulaturen
bestimmen sich durch den Stand, durch die Geburt, durch die
amtliche Stellung des Adressaten. Eine ganz genaue Gruppirung
läßt sich, namentlich bezüglich der Beamten, unmöglich geben.
Es hängt viel von dem Zwecke des Briefes, von der Stellung,
welche der Briefschreiber gegenüber dem Empfänger einnimmt,
und dergleichen Verhältnissen ab; es treten auch die Rangklassen
im gesellschaftlichen Verkehr in der jetzigen Zeit nicht mehr in
so strenger Scheidung hervor, wie vordem.
Diese Titulaturen sind in folgender Ordnung aufgeführt:
1) Anrede,
2) Titulatur im Context,
3) Empfehlungsformel,
4) Unterschrift,
5) Aufschrift (Adresse) auf dem Umschlag.