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Verlassenschaftsregulirung von ihm schon Herausgenommenes zu
vergüten, mithin in Summa noch zu fordern oder herauszu—
zahlen hat, mit Bemerkung der Anweisung, oder an wen er sich
der Forderung wegen zu halten oder seine Schuld abzutragen
hat. Damit ist zugleich die Angabe der vertragsmäßigen Fest-
setzungen rücksichtlich der Zeit der Zahlung, des Zinses bei
längerem Credit, und der dafür durch Eintragung auf die-
Immobilien oder sonst bestellten Sicherheit zu verbinden. Dieser-
Berechnung wird alsdann eine vergleichende summarische Dar-
stellung der richtig vertheilten Masse als Probe angefügt. Der
nun mit Zuziehung sämmtlicher Betheiligten auf eben angege-
bene Weise entworfene und von ihnen unterschriftlich anerkannte
Erbreceß (Theilungsbescheid) wird für jeden Erben als Urkunde
seines dadurch begründeten Rechts entweder ganz oder auszugs-
weise ausgefertigt. Jene Erben, welche in den Besitz von Immo-
bilien gelangen, müssen sich auf Grund des Testaments oder des
Erbvertrags oder des Theilungsbescheides eine gerichtliche Besitz-
oder Erwerbsurkunde verschaffen. Nachstehendes Formular eines.
Erbtheilungsbescheides wird das Gesagte klar mochen.