Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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Verlassenschaftsregulirung von ihm schon Herausgenommenes zu 
vergüten, mithin in Summa noch zu fordern oder herauszu— 
zahlen hat, mit Bemerkung der Anweisung, oder an wen er sich 
der Forderung wegen zu halten oder seine Schuld abzutragen 
hat. Damit ist zugleich die Angabe der vertragsmäßigen Fest- 
setzungen rücksichtlich der Zeit der Zahlung, des Zinses bei 
längerem Credit, und der dafür durch Eintragung auf die- 
Immobilien oder sonst bestellten Sicherheit zu verbinden. Dieser- 
Berechnung wird alsdann eine vergleichende summarische Dar- 
stellung der richtig vertheilten Masse als Probe angefügt. Der 
nun mit Zuziehung sämmtlicher Betheiligten auf eben angege- 
bene Weise entworfene und von ihnen unterschriftlich anerkannte 
Erbreceß (Theilungsbescheid) wird für jeden Erben als Urkunde 
seines dadurch begründeten Rechts entweder ganz oder auszugs- 
weise ausgefertigt. Jene Erben, welche in den Besitz von Immo- 
bilien gelangen, müssen sich auf Grund des Testaments oder des 
Erbvertrags oder des Theilungsbescheides eine gerichtliche Besitz- 
oder Erwerbsurkunde verschaffen. Nachstehendes Formular eines. 
Erbtheilungsbescheides wird das Gesagte klar mochen.
	        
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