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verhypothezirten Grundstücks; 12. jedem Gläubiger wegen
rechtskräftig entschiedener Forderungen, zu deren Vollstreckung
ihn die Einweisung (Immission) in Güter des Schuldners zu-
erkannt ist.
53.
Antrag auf Hypothek-Eintragung.
An Würzburg, 6. November 1884.
das kgl. Amtsgericht Ochsenfurt.
Betreff.
Vom 1. Januar ds. Irs. bis 30. Juni habe ich dem
Wirth Gg. O. in Eibelstadt aus meiner Brennerei 110 Hekto-
liter Bier im Gesammtwerth von 1200 J— geliefert, von
welchem Betrag aber, obwohl monatliche Bezahlung ausgemacht
war, bisher nur 650 “ bezahlt sind — ausweislich des
anliegenden Auszugs aus meinen Geschäftsbüchern, und des
im Original anliegenden Briefes des Schuldners vom 20. Juli
ds. Irs. Um mich für meine Forderung sicher zu stellen,
erlaube ich mir, kgl. Amtsgericht zu ersuchen, mir für meine
restige Forderung von 550 auf dem Haus des Schuldners
in Eibelstadt Nr. 46 Hypothek einzutragen oder wenigstens
vorzumerken.
Des kgl. Amtsgerichts
gehorsamer
N. N.
I. Handelssachen.
Ueber die Rechtsverhältnisse in Handelssachen siehe Abth. III.
Hier sei nur bemerkt, daß die Gesuche um Eintragung in das
Handelsregister an das Landgericht (und zwar an die Kammer
für Handelssachen, wenn an demselben eine solche besteht,
außerdem an die Kammer für Civilsachen) zu richten ist. Wird
die Eintragung oder die Bekanntmachung der Eintragung ver-
weigert, so ist Beschwerde zulässig. Dem schriftlichen Gesuch
um Eintragung in's Handelsregister ist die notarielle Be-
glaubigung der Unterschrift, der Firmenzeichnung und der Identität
der Person anzufügen; dies fällt weg, wenn das Gesuch zum
Protokoll des Gerichtsschreibers angebracht wird, die Identität
der Person muß aber diesem bekannt sein oder dargethan werden.