Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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verhypothezirten Grundstücks; 12. jedem Gläubiger wegen 
rechtskräftig entschiedener Forderungen, zu deren Vollstreckung 
ihn die Einweisung (Immission) in Güter des Schuldners zu- 
erkannt ist. 
53. 
Antrag auf Hypothek-Eintragung. 
An Würzburg, 6. November 1884. 
das kgl. Amtsgericht Ochsenfurt. 
Betreff. 
Vom 1. Januar ds. Irs. bis 30. Juni habe ich dem 
Wirth Gg. O. in Eibelstadt aus meiner Brennerei 110 Hekto- 
liter Bier im Gesammtwerth von 1200 J— geliefert, von 
welchem Betrag aber, obwohl monatliche Bezahlung ausgemacht 
war, bisher nur 650 “ bezahlt sind — ausweislich des 
anliegenden Auszugs aus meinen Geschäftsbüchern, und des 
im Original anliegenden Briefes des Schuldners vom 20. Juli 
ds. Irs. Um mich für meine Forderung sicher zu stellen, 
erlaube ich mir, kgl. Amtsgericht zu ersuchen, mir für meine 
restige Forderung von 550 auf dem Haus des Schuldners 
in Eibelstadt Nr. 46 Hypothek einzutragen oder wenigstens 
vorzumerken. 
Des kgl. Amtsgerichts 
gehorsamer 
N. N. 
I. Handelssachen. 
Ueber die Rechtsverhältnisse in Handelssachen siehe Abth. III. 
Hier sei nur bemerkt, daß die Gesuche um Eintragung in das 
Handelsregister an das Landgericht (und zwar an die Kammer 
für Handelssachen, wenn an demselben eine solche besteht, 
außerdem an die Kammer für Civilsachen) zu richten ist. Wird 
die Eintragung oder die Bekanntmachung der Eintragung ver- 
weigert, so ist Beschwerde zulässig. Dem schriftlichen Gesuch 
um Eintragung in's Handelsregister ist die notarielle Be- 
glaubigung der Unterschrift, der Firmenzeichnung und der Identität 
der Person anzufügen; dies fällt weg, wenn das Gesuch zum 
Protokoll des Gerichtsschreibers angebracht wird, die Identität 
der Person muß aber diesem bekannt sein oder dargethan werden.
	        
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