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in Folge dieses Schlages 3 Tage lang das Bett habe hüten
müssen, und so mußte das Urtheil des kgl. Landgerichts so
ausfallen, wie es wirklich erfolgte.
Als am 17. vorigen Monats Pech zu seinem Nachbar
Franz Strohmeier zum Hochzeitsessen eingeladen war, äußerte
er, in etwas angetrunkenem Zustande: „Den Hitzig hab' ich
schön damals in die Tinte hineingetunkt. Mit der bezahlten
Entschädigung und dem Schmerzensgeld hab' ich mir einen
neuen Rock gekauft und er mußte unterdessen im Thurme
14 Tage brummen. Ja, gescheidt muß man es anzufangen
wissen, in's Bett hab' ich mich freilich gelegt, aber weh hat
mir doch nichts gethan, und mein Bratwürstel und mein
Schoppen Wein hat mir im Bett weit besser geschmeckt, als
auf dem Schusterstuhle.“
Diese Rede haben nicht allein sämmtliche Gäste mit
angehört, sondern es äußerte auch darauf der Schuhmacher—
meister Spitzaal, der damals Geselle beim Pech war: „Ja,
Meister, ich habe mir's gleich gedacht, daß Ihr damals
wieder einen schlechten Streich machtet, wie Ihr euch im
Bette aufwarten ließet und lustig und guter Dinge waret.“
Unter den Gästen war auch mein Werkmeister Georg Ge—
schick. Zu dem kam nun noch am Abende desselben Tages
Pech gelaufen, bat die anwesende Frau des Geschick, das
Zimmer zu verlassen, und beschwor dann den Geschick, von
dem mir nichts zu verrathen, was er heute bei'm Glas
Weine ausgeplaudert habe. Er versuchte dabei dem Geschick
einen Kronenthaler in die Hand zu drücken. Letzterer aber
und noch mehrere Andere hatten mir Alles schon berichtet.
Nicht allein mein Privatinteresse fordert es, daß ich
diese Angaben der hohen Staatsbehörde kund gebe, damit
mir später die Möglichkeit eröffnet werde durch Wiederauf-
nahme des Verfahrens ein freisprechendes Urtheil zu er-
langen, sondern es scheint mir auch allgemeine Bürgerpflicht,
den Meineid zu verfolgen und, wo immer ein Verdacht des-
selben sich ergibt, es der Staatsbehörde anzuzeigen.
Königliche Staatsbehörde wolle demnach veranlassen,
daß gegen den Schuhmachermeister Eugenius Pech
eine Untersuchung wegen Meineid eröffnet wird.
Des kgl. Staatsanwalts
gehorsamer.
K. Hitzig.
(Siehe auch die Protokolle Nr. 51—54 in Abth. I.)