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Hypothek oder Vormerkung löschen lassen zu wollen, vor
dem Hypothekenamte abgegeben werden. — Urkunden über
Rechtsgeschäfte, zu deren Giltigkeit früher zwar keine richter-
liche Prüfung oder Bestätigung, jedoch gerichtliche Aufnahme
oder siegelmäßige Fertigung erforderlich war, können
jetzt nur von einem Notar errichtet werden. — Wenn
bei einem Rechtsgeschäfte, zu dessen Giltigkeit die Mit-
wirkung eines Gerichts oder Notars früher nicht vor-
geschrieben war, die Betheiligten die Errichtung einer
öffentlichen Urkunde für angemessen erachten, so ist für
diesen Zweck die Zuziehung eines Notars erforderlich. —
Versteigerungen von Immobilien können rechtsgiltig nur
von einem Notar vorgenommen werden. — Vermögens-
inventare, sie mögen in Folge gesetzlicher Bestimmung
oder eines richterlichen Beschlusses oder auf Antrag eines
Betheiligten erforderlich sein, werden von den hiezu durch
die Gerichte oder Betheiligten bestimmten Notaren errichtet.
Wollen die Betheiligten der über ein Rechtsgeschäft
errichteten Privaturkunde die Eigenschaft einer Notariats-
urkunde verleihen, so können sie dies dadurch herbei-
führen, daß sie die Privaturkunde zu diesem Zweck bei
einem Notar hinterlegen.
Letztwillige Verfügungen, welche von einem Notar
errichtet oder demselben verschlossen übergeben werden,
erhalten dieselbe Kraft, wie die früher gerichtlich er-
richteten oder übergebenen letztwilligen Verfügungen.
Auch kann ein Notar durch letztwillige Verfüguug zur
Auseinandersetzung einer Verlassenschaft als Verlassen-
schaftscommissär, (Testamentar) ermächtigt werden; ebenso
können dies die Erben thun.
Je) In verschiedenen Statutarrechten war bei gewissen Ge-
schäften und unter bestimmten Voraussetzungen zur Giltig-
keit schriftliche Abfassung des Vertrags oder Abschluß.
vor Zeugen oder Beschrieb vor dem Bürgermeister vor-
geschrieben. Alle diese civilrechtlichen Vorschriften sind
durch das Gesetz vom 10. Novbr. 1865 aufgehoben.
II. Wirkungen der Verträge.
Ein rechtsgiltig abgeschlossener Vertrag gilt als Gesetz für
die Contrahenten. Er hat