Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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3) Verkäufer verpflichtet sich, den gegenwärtigen Miethern 
der Parterrewohnung und des zweiten Stockes bergestalt zu 
kündigen, daß deren Auszug im Uebergabetermine erfolgt. Der 
Miekher des ersten Stockes soll dagegen wohnen bleiben, und 
es tritt der Käufer in den mit ihm geschlossenen Vertrag.“) 
4) An Beilaß überläßt der Verkäufer dem Käufer folgende 
Stücke 2c. 
5) Käufer tritt in die den Eigenthümern dieses Hauses 
obliegende Verpflichtung, den unter dem Hause befindlichen, zur 
Nonnenkirche führenden Thorweg, jedoch ohne zu den Erhaltungs- 
kosten beitragen zu müssen, bestehen, ihn nicht verbauen oder 
versperren zu lassen. 
6) Die Berichtigung des Kaufgeldes erfolgt in der Art: 
a) Der Sattler Leder gibt dem Verkäufer Holz 
seine eben fertig gewordenen zwei neuen 
Chaisen in vier Wochen von heute an ab um 
die Summe von zweitausend Mark 2000 
b) auf Michaelis werden baar gezahlt viertausend 
Mark 4000 
J) der Rest von achttausend Mark bleibt mit 
vierprocentiger Verzinsung hypothekarisch auf 
dem Hause stehen. 8000 
14000 
7) Bezüglich dieser stehen bleibenden achttausend Mark 
findet gegenseitige halbjährige Kündigung statt. 
8) Die Interessenten haben unter sich festgesetzt, daß dem 
Käufer vier Wochen lang von heute an gegen Bezahlung eines 
Reukaufs von eintausend Mark frei stehe, von diesem Kauf ab- 
*) Bei diesem Formular wollen wir die in Bayern geltenden ge- 
setzlichen Bestimmungen erwähnen, welche bei einem Verkauf von Liegen- 
schaften bezüglich der Miether und Pächter gelten. Gelangt eine vermiethete 
Liegenschaft aus besonderem Rechtsgrunde in das Eigenthum eines Dritten, 
so geht der von dem früheren Besitzer abgeschlossene Miethvertrag auf den 
neuen Erwerber über. Sowohl der neue Erwerber als auch der Miether 
ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag noch vor Ablauf der festgesetzten 
Miethzeit aufzukünden, hat jedoch hiebei die ortsübliche Aufkündigungsfrist 
zu beobachten, falls eine kürzere Frist nicht vereinbart ist. Hat sich der 
neue Erwerber dem Vermiether gegenüber zur Fortsetzung der Miethe 
während der Vertragszeit verbindlich gemacht, so kann der Miether gegen- 
über dem neuen Erwerber alle diejenigen Ansprüche geltend machen, welche 
dem ursprünglichen Vermiether hieraus zustehen. Dem Miether bleibt das 
Recht auf Entschädigung wegen vorzeitiger Beendigung des Miethverhält- 
nisses vorbehalten.
	        
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