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3) Verkäufer verpflichtet sich, den gegenwärtigen Miethern
der Parterrewohnung und des zweiten Stockes bergestalt zu
kündigen, daß deren Auszug im Uebergabetermine erfolgt. Der
Miekher des ersten Stockes soll dagegen wohnen bleiben, und
es tritt der Käufer in den mit ihm geschlossenen Vertrag.“)
4) An Beilaß überläßt der Verkäufer dem Käufer folgende
Stücke 2c.
5) Käufer tritt in die den Eigenthümern dieses Hauses
obliegende Verpflichtung, den unter dem Hause befindlichen, zur
Nonnenkirche führenden Thorweg, jedoch ohne zu den Erhaltungs-
kosten beitragen zu müssen, bestehen, ihn nicht verbauen oder
versperren zu lassen.
6) Die Berichtigung des Kaufgeldes erfolgt in der Art:
a) Der Sattler Leder gibt dem Verkäufer Holz
seine eben fertig gewordenen zwei neuen
Chaisen in vier Wochen von heute an ab um
die Summe von zweitausend Mark 2000
b) auf Michaelis werden baar gezahlt viertausend
Mark 4000
J) der Rest von achttausend Mark bleibt mit
vierprocentiger Verzinsung hypothekarisch auf
dem Hause stehen. 8000
14000
7) Bezüglich dieser stehen bleibenden achttausend Mark
findet gegenseitige halbjährige Kündigung statt.
8) Die Interessenten haben unter sich festgesetzt, daß dem
Käufer vier Wochen lang von heute an gegen Bezahlung eines
Reukaufs von eintausend Mark frei stehe, von diesem Kauf ab-
*) Bei diesem Formular wollen wir die in Bayern geltenden ge-
setzlichen Bestimmungen erwähnen, welche bei einem Verkauf von Liegen-
schaften bezüglich der Miether und Pächter gelten. Gelangt eine vermiethete
Liegenschaft aus besonderem Rechtsgrunde in das Eigenthum eines Dritten,
so geht der von dem früheren Besitzer abgeschlossene Miethvertrag auf den
neuen Erwerber über. Sowohl der neue Erwerber als auch der Miether
ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag noch vor Ablauf der festgesetzten
Miethzeit aufzukünden, hat jedoch hiebei die ortsübliche Aufkündigungsfrist
zu beobachten, falls eine kürzere Frist nicht vereinbart ist. Hat sich der
neue Erwerber dem Vermiether gegenüber zur Fortsetzung der Miethe
während der Vertragszeit verbindlich gemacht, so kann der Miether gegen-
über dem neuen Erwerber alle diejenigen Ansprüche geltend machen, welche
dem ursprünglichen Vermiether hieraus zustehen. Dem Miether bleibt das
Recht auf Entschädigung wegen vorzeitiger Beendigung des Miethverhält-
nisses vorbehalten.