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So geschehen zu Schlüsselfeld in Oberfranken am 30. Juni.
18 .laut eigenhändiger Unterschrift der Contrahenten und
Zeugen.
Georg B. Adolph S.
Friedrich Sieben als Zeuge.
Anton Reck als Zeuge.
8.
Vertrag über ein Paar Maulthiere.
Am heutigen Tage wurde zwischen dem Bergwerksbesitzer
Heinrich Tend von hier und dem Pferdehändler Gottfried Fug
von Augsburg folgender Vertrag geschlossen.
1) Gottfried Fug verkauft an Heinrich Tend ein Paar
kastanienbraune sechsjährige Muttermaulthiere, jedes 16 Faust
hoch, für die Summe von 500 -4, sage fünfhundert Mark,
wovon 200 sogleich heute, 300 nach Ablauf der Gewährzeit
bezahlt werden.
2) Der Verkäufer gewährt die gesetzlichen Gewährsmängel
unter den im Gesetze bestimmten Folgen. Sollte innerhalb der
gesetzlichen Frist eines oder beide Thiere mit einem dieser
Mängel behaftet gefunden werden, so nimmt der Verkäufer die-
selben zurück und erstattet die heute empfangenen 200 M, über
welche er hiermit quittirt, dem Käufer, und beide betrachten
den Vertrag als aufgehoben.
Außer diesen gesetzlichen Mängeln gewährt der Verkäufer
auf eine Frist von 40 Tagen noch weiter, daß keines der Maul-
thiere beißt, schlägt oder haut. Sollte sich innerhalb dieser
Frist einer dieser Fehler zeigen, so sollen dieselben Folgen ein-
treten, wie sie das Gesetz bezüglich der gesetzlichen Gewährs-
mängel vorschreibt.
Beide Contrahenten acceptiren wechselseitig die gemachten
Bedingungen und unterzeichnen gegenwärtige Urkunde eigen-
händig.
Bischofsheim vor der Rhön am 1. August 18.
Heinrich Tend. Gottfried Fug.
9. Tauschvertag.
Der Tauschvertrag ist die Uebereinkunft, vermöge deren
jeder Contrahent dem andern für eine bestimmte Sache eine