Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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3) In tief schuldiger Verehrung beharrt 
Eurer ꝛc. 
4) ganz gehorsamster (ganz ergebenster) 
5) An Seine Excellenz den k. bayer. Minister der Justiz, Herrn 
Freiherrn von 2c. 
Bemerkung: Das Prädikat: „Excellenz“ gebührt den 
Ministern, wirklichen Staatsräthen, obersten Hofchargen, dem 
Feldmarschalle, den Generalen der Infanterie, der Kavallerie rc., 
dem Generalfeldzeugmeister, den eine Division kommandirenden 
Generallieutenants, den Präsidenten des obersten Landesgerichts 
und des Verwaltungsgerichtshofes, den Gesandten und bevoll- 
mächtigten Ministern an auswärtigen Höfen. 
XV. An einen Generalfeldmarschall, wenn derselbe 
nicht Prinz, Fürst oder Graf ist. 
1) Hochgeborner Herr! 
Hochgebietender Herr General-Feldmarschell! 
2) Eure Excellenz. 
3) In tiefster Ehrfurcht beharrt 
Eurer 2c. 
4) ganz gehorsamster (ganz ergebenster) 
5) An Seine Ercellenz den k. bayer. General-Feldmarschall, 
Herrn von N., Großkreuz 2c. 
XVI. An einen Rektor der Universität. 
1) Hochwohlgeborener, (ist es ein Theologe: Hochwürdiger) 
Hochzuverehrender Herr Rektor! 
2) Euer Magnificenz; Sie. 
3) Mit der ausgezeichnetsten Hochachtung beharrt Eurer 2c. 
4) gehorsamster (ergebenster) 
5) Seiner Magnificenz Herrn N N., Rektor der k. Universität N. 
XVII. An einen General der Infanterie, der Kaval- 
lerie, an einen General-Feldzeugmeister, an einen 
Generallieutenant, wenn er Kommandant einer 
Division ist. 
1) Hochgeborner Herr! (Wenn derselbe nicht Fürst oder ehe- 
mals reichsständischer Graf ist, in welchem Falle ihm Durch- 
laucht oder Erlaucht u. s. w. gebührt.) 
Hochzuverehrender Herr General (General-Feldzeugmeister, 
à General-Lieutenant)
	        
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