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2) Eure Excellenz.
3) In tiefst schuldigem Respekte
Eurer 2c.
4) ganz gehorsamster (ganz ergebenster)
5) Seiner Excellenz dem kgl. General-Lieutenant, Herrn v. N.,
Großkreuz, 2c.
Den übrigen Generallieutenants und dem General-Major
gebührt das Prädikat Excellenz nicht.
XVIII. An einen Regierungs= oder Oberlandesge-
richts-Präsidenten.
1) Hochgeborner Herr! (wie oben.)
Hochzuverehrender Herr Präsident!
(Statt dieser Anrede kann auch: Eure Excellenz! gesetzt
werden, wenn derselbe Staatsrath ist.)
2) Eure Excellenz; Hochdieselben; Euer Gnaden.
3) In tiefster Verehrung
Eurer 2c.
4) gehorsamster
5) An den kgl. Regierungs= (Oberlandesgerichts-) Präsidenten
Hrn. Freiherrn N., Ritter 2c.
XIX. An den Senat oder eine Fakultät einer
Universität.
1) Hochwürdige, Hochgelehrte Herren!
2) Ihre Hochwürden; Sie.
3) Mit ausgezeichneter Hochachtung verharrt
4) Des Universitäts-Senats gehorsamster
5) An den Senat (die medicinische Fakultät) der k. Univer-
sität N.
XX. An einen Geheimen Rath, Landgerichtspräsi-
denten, Regierungs-Direktor, Obersten, Oberst-
Lieutenant, Major, Rath am obersten Landesge-
richt oder am Verwaltungsgerichtshof, Ober-
landesgerichts= oder Oberrechnungsrath, Mini-
sterialrath, Generalstaats anwalt, Oberstaats-
anwalt.
1) Hochgeborner Herrl
Hochgeehrtester Herr Geheimer Rathl!