Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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§ 9. 
Dieses Zurückbehaltungsrecht soll überhaupt unter keinerlei 
Vorwand je stattfinden und die vertragsmäßige Rückgewähr 
verzögern können. Dagegen macht sich 
8 10. 
Der Verpächter anheischig, nicht nur die Pränumeration 
von 4000 Mark, sondern auch außerdem die Summe von 
4000 Mark als Caution auf das verpachtete schuldenfreie Land- 
gut in das Hypothekenbuch eintragen zu lassen, und so die Pächter 
für Ansprüche sicher zu stellen. Auch macht er sich verbindlich: 
S 11. 
Das Gut während der Pachtzeit ohne Einwilligung der 
Pächter nicht zu veräußern, wenigstens nicht anders als unter 
der Bedingung des Eintritts des Käufers in alle Verpflichtungen, 
die dem Verpächter gegen die Pächter vertragsmäßig obliegen. 
8 12. 
Die einseitige Aufkündigung der Pachtung soll überhaupt 
unter keinerlei Vorwand Platz greifen, weder von der einen, 
noch von der andern Seite. 
8 18. 
Nur wenn beide pachtende Eheleute mit Tod abgehen 
sollten, soll es dem Verpächter frei stehen, die Pachtung mit 
Ende des laufenden Wirthschaftsjahres aufzuheben. Er muß 
jedoch den Erben der Pächter auf die von diesen geschehene 
Anzeige längstens binnen acht Tagen seinen Entschluß kund 
thun, widrigenfalls diese Erben den Pacht fortsetzen. 
8 14. 
Eine stillschweigende Wiederverpachtung soll in keinem Falle 
stattfinden. Vereinigen sich indessen beide Theile ausdrücklich zu 
einer Verlängerung, so soll diesfalls auch eine nicht notarielle 
schriftliche Erklärung genügen, und im Zweifel sollen durchaus 
die nämlichen Bedingungen und Festsetzungen gelten, wie sie 
dieser Vertrag enthält. 
9 15. 
Die Gewährleistung für die sämmtlichen in den Inventaren 
beschriebenen Realitäten, welche der Verpächter treulich zu über- 
geben verspricht, anlangend, so haftet zwar der Verpächter
	        
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