224
Pachte, den Nutzen von der Milch ꝛc. bezieht, und der Ver—
pächter nur ein Recht auf die Hälfte der Wolle und des Zu—
wachses an jungem Vieh hat. Andere Bestimmungen sind un-
gültig, den Fall des eisernen Viehpachts ausgenommen, dessen
schon oben erwähnt worden.
16.
Formular eines Viehpachtvertrags.
Wir Unterzeichnete haben heute unter uns folgenden Vieh—
pachtvertrag abgeschlossen:
1
Paul Z. überläßt an Johann R. auf dem Karlshof hundert
Stück Schafe, spanischer Race, im Werthanschlage zu 2000 Mark
auf drei Jahre zur Hütung, Nahrung und Pflege.
2.
Johann R. macht sich verbindlich, als ein guter Haus—
vater für die Erhaltung dieser Schafe zu sorgen, über kein
Stück ohne Zustimmung des Paul Z. zu verfügen, es mag
von der Stammheerde oder von dem Zuwachs sein, demselben
zu gehöriger Zeit Nachricht von der vorzunehmenden Schafschur
zu ertheilen, die Hälfte des Zuwachses an jungem Vieh nach
beendigter Pachtzeit zu übergeben und die gewonnene Wolle zur
Hälfte verabfolgen zu lassen.
3.
Jeder Verlust, der sich ohne Verschulden des Pächters er—
eignet (denn für den durch sein Verschulden herbeigeführten
Verlust hat der Pächter zu haften), wird in Gemäßheit des
unter Nr. 1 festgesetzten Gesammtwerths zu 20 Mark das
Stück berechnet.
4
Am Ende der Pachtzeit wird behufs der Abrechnung eine
neue Schätzung durch unparteiische Sachverständige, wozu der
Verpächter den einen und der Pächter den andern wählt und
der dritte durch das Loos bestimmt wird, nachdem sich die
Contrahenten über 16 hiezu geeignete Individuen vereinigt
haben werden, vorgenommen werden. Dem Verpächter gehören
im Voraus so viel Schafe, als der Werth der ersten Schätzung