229
19.
Formular eines Vertrags über Vermiethung eines Ladens).
Zwischen Herrn August Dollfuß dahter, Eigenthümer des
Wohnhauses Nr. 3 in der Kanalstraße dahier, und Herrn Schirm-
fabrikanten Paul Kurz dahier wurde unterm Heutigen nach-
stehender Miethvertrag vereinbart, angenommen und eigen-
händig unterzeichnet.
1) August Dollfuß vermiethet an Paul Kurz, vom 1. August
1884 anfangend, die im Hauptgebäude obigen Anwesens zu
ebener Erde befindliche Lokalität, bestehend aus dem Verkaufs-
laden Nr. 2, zwei Nebenzimmern, einer Kammer und Keller-
Abtheilung Nr. 4 zum Betrieb seines Geschäftes als Fabrikant
und Verkäufer von Schirmen um den jährlichen Miethbetrag
von 1000 J— , zahlbar postnumerando in vierteljährlichen
Raten von je 250 in grober Münze und zwar je am letzten
Tag der Monate Januar, April, Juli und Oktober.
2) Obengenannte Lokalität ist vom 1. August 1884 an
auf die Zeit von drei Jahren von beiden Seiten unaufkündbar;
nach Ablauf dieser Zeit tritt alsdann vierteljährige Kündigungs-
frist ein, jedoch nur auf die Zugstermine des 1. Mai oder des
1. August seitens des Miethers, seitens des Vermiethers aber
auf die vier Zugs-Termine 1. Februar, 1. Mai, 1. August
und 1. November.)
3) Der Miether empfängt das Lokal in ganz neu herge-
richtetem Zustand mit gut verschließbaren Thüren und Rouleaux-
Läden, mit den dazu gehörigen Schlüsseln wie auch einem Haus-
schlüssel, sämmtliche Fenster-Scheiben ohne Bruch, die Tafeln
der Ladenfenster von starken, 1,5 Centimeter dickem Glas, jedes
*) In Südbayern ist dafür der Ausdruck „Gewölbe“ üblich.
**) Die Zugstermine sind in verschiedenen Gegenden abweichend, so in
Würzburg am 1. Febr., 1. Mai, 1. August und 1. Novrbr.; in Bamberg
an Lichtmeß 2. Februar, Walburgi 1. Mai, Jacobi 25. Juli und Martini
11. November, ebenso in Bayreuth und Hof; in Nürnberg an Lichtmeß,
Wallburgi, Lorenzi 1. August und Allerheiligen 1. November; in Amberg
an Lichtmeß, Walburgi, Lorenzi und Martini;z in Regensburg und Passau
an Lichtmeß, Georgi 23. April, Jacobi und Allerheiligen; in München
und Augsburg halbjährig an Georgi 23. April und Michaeli 29. Septbr;
in Nördlingen an Lichtmeß, Georgi, Jacobi und Galli 16. Oktober. —
In Lindau und Kempten gibt es keine bestimmten Zugstermine, und auch
in den meisten Orten der Pfalz kennt man solche nicht, sondern richtet sich
nach dem Tag, an welchem das Miethgeld zu zahlen ist, mit vierteljähriger
Kündigung bei vierteljähriger Zahlung und monatlicher Kündigung bei
monatlicher Zahlung. In Aschaffenburg hat man vierteljährliche Kündig-
ungs= und Umzugszeit.