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das Putzthürchen abgesperrte Raum — jedesmal nach erfolgtem
Kaminkehren zur Verhütung von Feuersgefahr zu reinigen.
8) Im Logis befindet sich eine Wasserleitung und es hat
der Miether für Wasserbezug vierteljährlich 6 Mark dem Mieth-
betrag beizulegen. An der Wasserleitung ist, insolange Kälte
herrscht, der Wasserhahn zur Vermeidung des Einfrierens so
zu öffnen, daß das Wasser so dünn wie ein Strohhalm läuft.
Sollte wegen anhaltenden Frostes der Vermiether sich veranlaßt
sehen, die Wasserleitung zeitweise ganz abzusperren, oder sollte
durch irgend einen Umstand die Wasserleitung unterbrochen
werden, so kann der Miether keinen Anspruch auf Entschädigung
für die Zeit des Nichtgebrauchs machen. Für jeden durch un—
vorsichtige, fahrlässige oder muthwillige Benutzung der Wasser-
leitung entstehenden Schaden haftet der Miether; trifft der
Schaden auch die Zuleitung, und der Urheber desselben ist nicht
zu ermitteln, so haben sämmtliche, den betr. Theil der Leitung
benützende Miethbewohner den Schaden zu gleichen Theilen zu
tragen. — In den Dachkammern, sowie dem offenen Dachraum
sind die Lichtöffnungen bei Kälte, Sturmwind, Schneegestöber
oder in der Stadt ausgebrochenem Brande geschlossen zu halten
und hat die Aufsicht und Verantwortlichkeit hierüber, sowie die
Reinhaltung des freien Bodenraumes der Miether jedesmal für
dieselbe Zeit zu übernehmen, in welcher der Monatsturnus im
Kehrenlassen denselben trifft.
9) In den im Hof befindlichen Brunnen darf keinerleie
Unreinlichkeit ausgegossen werden, welche eine Verstopfung her-
beiführen könnte; die Sorge für Reinigung des Brunnensteins
liegt dem Miether in den Monaten März, Juli, Oktober ob.
10) Auf dem Hof, den nicht abgeschlossenen Theilen der
Flure, Treppen, Kellergängen und andern zum gemeinschaftlichen
Gebrauch bestimmten Räumlichkeiten darf nichts aufgestellt
werden, insbesondere auch keine größeren Gefäße mit Wasser-
vorrath zum Waschen. — Wäsche darf weder in der Wohnung
noch anf den Fluren getrocknet werden; ebensowenig dürfen
Balkone, Gallerien oder Fenster zum Wäschetrocknen oder zum
Sonnen der Betten benutzt werden.
11) Das Anschreiben des Namens an der betreffenden,
zum Logis des Miethers führenden Hausschelle hat derselbe im.
Einvernehmen mit dem Vermiether auf eigene Kosten zu be-
thätigen. Beim Einzug erhält der Miether außer den übrigen
zur Wohnung gehörenden Schlüsseln noch einen Hausschlüssel
Nr. 3. — Das Hofthor ist im Winter um 7 Uhr, im Sommer