Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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Dagegen verspricht der Herr K. dem Herrn W., unter der 
Voraussetzung, daß er seiner übernommenen Verbindlichkeit nach- 
kommen werde, die anschlagsmäßige Summe von 7600 Mk. in 
zwei Terminen, und zwar den ersten sogleich nach Unterschrift 
dieses Contractes mit 3800 Mark, den andern aber mit 3800 Mk. 
nach Vollendung des Baues und wenn derselbe von einem un- 
parteiischen Bauverständigen (kgl. Bauamtmann) als tüchtig und 
anschlagsmäßig befunden worden, auszubezahlen. 
Sollte der Unternehmer diesen Bau in der bestimmten Zeit 
nicht vollenden, so bleibt er dem Bauherrn für allen daraus ent- 
stehenden erweislichen Schaden haftend. 
Zu Urkunde dessen ist gegenwärtiger Bauvertrag (nebst 
dem beigefügten Anschlag und Plan) in zwei gleichlautenden 
Exemplaren abgefaßt, von beiden Contrahenten eigenhändig 
unterschrieben und besiegelt und gegen einander ausgefertigt 
worden. 
So geschehen zu Schweinfurt den 1. März 18. 
(L. S.) Ignaz K. 
(L. S.) Anton W. 
26. 
Ein anderes Formular eines Bauvertrags. 
Am heutigen Tage ist zwischen dem Privatier Anton Hipp 
und dem Maurermeister Friedrich Gahr, beide dahier, nach- 
stehender Vertrag abgeschlossen worden: 
1 
Friedrich Gahr verpflichtet sich, den von Anton Hipp beab- 
sichtigten Neubau eines vierstöckigen Wohngebäudes auf dem 
eigenthümlichen Bauplatze des Bauherrn in der Alexanderstraße 
so auszuführen, wie derselbe in dem diesem Vertrag angefügten, 
von dem k. Oberbaurathe Hrn. v. G. gefertigten Plan und 
nach dem zu diesem verfaßten Kostenanschlag welcher dem 
gegenwärtigen Vertrag gleichfalls angefügt wird, vorgezeichnet 
ist. Der Maurermeister Gahr liefert sämmtliches Material und 
verspricht, den Bau bis zum 1. November dieses Jahres so 
vollendet zu haben, daß derselbe bewohnt werden kann. 
2 
Anton Hipp verpflichtet sich dagegen, dem Maurermeister 
Friedrich Gahr für diesen Bau die Summe von 48,000 Mark
	        
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