Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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2000 Mk., am 1. Januar k. Is. 3000 Mk. und so fort an 
der vertragsmäßigen Summe von 48,000 Mk. abgehen. 
Gegenwärtiger Vertrag ist sammt seinen beiden Beilagen 
zweifach ausgefertigt, jede Ausfertigung ist von den Contrahenten 
eigenhändig unterzeichnet und jedem Contrahenten ist ein Exem- 
plar zugestellt worden. 
N. den 2. Februar 1884. 
Anton Hipp. 
Friedrich Gahr, Maurermeister. 
27. Der Lieferungsvertrag. 
Dieser ist ein Vertrag, mittelst dessen sich Jemand ver- 
pflichtet, einem Andern eine bestimmte Sache für einen gewissen 
Preis zu verschaffen. Der, welcher die Verschaffung versorochen 
hat, wird Lieferant genannt, und er kann sich der übernommenen 
Verbindlichkeit nicht entziehen, wenn auch eingetretene Umstände 
die Lieferung erschweren. Wenn die Lieferung überhaupt zur 
bestimmten Zeit oder hinsichtlich des bedungenen Ortes un- 
möglich oder mit einer unvorhergesehenen Gefahr verknüpft 
wird, so ist der Lieferant nur dann zur Erfüllung dieses Ver- 
trages nicht verpflichtet, wenn er nicht durch seine Schuld diese 
Unmöglichkeit oder Gefahr herbeigeführt hat. Die Bestimmungen 
des Kaufvertrags kommen auf diesen Vertrag überall da in 
Anwendung, wo das gemeine Recht als Entscheidungsquelle 
dient und die Provinzialgesetze und Statuten hierüber nichts 
enthalten. 
28. 
Formular eines Lieferungsvertrags. 
Zwischen der Verwaltung des Distriktsspitals dahier und 
dem Bauern Adam Häfner von A. ist heute folgender Vertrag 
vereinbart worden: 
1) A. Häfner liefert der Verwaltung ihren Bedarf an 
Kartoffeln und Zwiebeln für die Monate November ds. Js. 
bis Mai k. Is. einschlüssig, im Ganzen 140 Centner Kartoffeln 
und 110 Pfund Zwiebeln zu folgenden Preisen frei in's Haus: 
die Kartoffeln den Centner zu 2 Mk. 80 Pf., die Zwiebeln das 
Pfund zu 4 Pf. Die Kartoffeln müssen gute, rothe, mehlige
	        
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