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31.
Formular eines Wettvertrags.
Zwischen uns Unterzeichneten ist heute folgender Wettver-
trag abgeschlossen worden:
1
Alexander B. behauptet, daß Minister Ferry am 1. Dez.
1885 nicht mehr Ministerpräsident in Frankreich sein werde.
Sollte er beim ersten Glockenschlag des 1. Dez. 1885 noch
Ministerpräsident sein, so bezahlt Alexander B. an den Mitcon-
trahenten Wilhelm K. die Summe von 1000 Mark, mit Worten
tausend Mark, sobald apodiktische Gewißhert darüber gegeben ist,
daß Ferry am 1. Dez. 1885 noch Ministerpräsident war.
2.
Wilhelm K., Mitcontrahent, macht sich dagegen verbindlich,
dem Alexander B. die Summe von 1000 Mark zu bezahlen,
wenn Ferry mit dem ersten Glockenschlage des 1. Dezbr. 1885
nicht mehr französischer Ministerpräsident ist.
3
Die Contrahenten kommen noch weiter dahin überein, daß
es ganz gleichgiltig sei, ob Ferry etwa freiwillig abtritt oder
entlassen wird oder sonst wie seinen Posten räumt. Stirbt er
vorher, so ist die Wette gegenstandslos.
Beide Contrahenten unterzeichnen den gegenwärtigen, doppelt
ausgefertigten Vertrag, von welchem jeder Contrahent ein
Exemplar erhält, eigenhändig.
N. den 1. August 1884.
Alexander B.
Wilhelm K.
32. Der Gesellschaftsvertrag.
Dieser ist ein auf bloßer Einwilligung beruhender, wechsel-
seitiger Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen, wodurch
Gelder, Sachen und Leistungen zusammengebracht werden, um
damit des gemeinschaftlichen Nutzens und Gewinns wegen Ge-
werbe und andere Geschäfte zu unternehmen.