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Beim Beginn der Gesellschaft quittiren sich die Gesellschafter
für die eingelegten Kapitalien wechselseitig. Der Rechnungsab-
schluß über das Gesellschaftsvermögen während der Dauer der
Gesellschaft heißt Inventar und wird von den Gesellschaftern.
unterzeichnet. Bezüglich der Handels= und Aktiengesellschaften
siehe Abschnitt D, bezüglich der Genossenschaften Seite 252 ff.
33.
Formular eines Gesellschaftsvertrags.
Zwischen den unterzeichneten Adam Schwarz und Paul.
Holzner ist heute folgender Gesellschaftsvertrag vereinbart worden.
1) Die Genannten vereinigen sich zum gemeinsamen Betrieb
der Gärtnerei in hiesiger Stadt.
2) Das Gesellschaftsvermögen wird gebildet: a) aus einem
dem Adam Schwarz gehörigen Garten mit Haus an der Straße,
Plan-Nummer 1212 und 1213, zusammen geschätzt auf 15000 Mk.;
b) aus dem rückwärts daran grenzenden Garten des Paul Holz-
ner, Plan-Nr. 1060, geschätzt auf 6800 Mark; c) aus den von
beiden Genannten gestellten Gartengeräthschaften, Sämereien 2c.
nämlich (folgt das Verzeichniß der von jedem Theilnehmer ein-
gebrachten Gegenstände nebst Schätzung); d) aus 500 Mark
Betriebskapital, wovon Adam Schwarz 200 Mark, Paul Holz-
ner 300 Mark heute baar eingelegt hat, worüber sowie über
die übrigen vorgenannten Einbringen beide Gesellschafter sich
hiermit wechselseitig quittiren.
3) Jeder der Gesellschafter ist befugt, für die Gesellschaft
Geschäfte zu machen und giltig abzuschließen; jeder verpflichtet
sich, mit der Sorgfalt eines guten Hausvaters die gemeinsame
Gärtnerei zu betreiben, und alles, was aus derselben gelöst
wird, pünktlich in die gemeinsame Kasse abzuliefern.
4) Die Bücher führt Adam Schwarz, Geld und Geldeswerth
wird in einer doppelt verschlossenen Kasse aufbewahrt, zu welcher
jeder Gesellschafter einen eigenen Schlüssel hat.
5) Adam Schwarz behält zum ausschließlichen Gebrauch
für sich und seine Familie die zwei Vorder= und das eine
Hinterzimmer des Erdgeschosses, sowie Küche, den hintern Keller
und eine Bodenkammer und verpflichtet sich, die etwa nöthigen
Reparaturen am Haus auf eigene Rechnung machen zu lassen;
dem Paul Holzner räumt er das vordere Giebelzimmer über
eine Stiege als eigene unentgeltliche Wohnung ein; die übrigen.
Räumlichkeiten des Hauses sind für den Betrieb des gemeinsamen
Geschäftes bestimmt.