Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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6) Adam Schwarz erhält aus der Kasse für sich und seine 
Famlie monatlich 75 Mark, Paul Holzner für sich monatlich 
40 Mark. Was Adam Schwarz an Gemüse und für seinen 
Hausbedarf aus den Gärten entnimmt, hat er nach den Markt- 
preisen zur Kasse zu vergüten. 
7) Am Ende jeder Woche liefert jeder Theilhaber in 
die gemeinsame Kasse ab, was er im Lauf der Woche für 
die Gesellschaft eingenommen hat, und läßt sich zurückgeben, 
was er für die Gesellchaft ausgelegt hat. 
8) Am Schluß eines jeden Halbjahrs d. h am 1. Febr. 
und am 1. Aug. wird der vorhandene Gewinn vertheilt; es 
sollen aber, um das eingebrachte und unvermindert zu erhal- 
tende Betriebskapital thunlichst zu vergrößern, 20 Prozent des 
Gewinnes zurückbehalten und dem Betriebskapital zugeschlagen 
werden. Der Gewinn soll so vertheilt werden, daß Adam Schwarz 
38, Paul Holzner 2/7 davon erhält, und im gleichen Verhältniß 
ist der Verlust zu tragen, wenn ein solcher sich herausstellen sollte. 
9) Paul Holzner erhält von Ad. Schwarz die Verköstigung 
so, wie letzterer mit seiner Familie lebt, und die Wäsche ge- 
waschen, wofür er an Schwarz monatlich 25 Mark bezahlt; für 
Feuerung in seiner Wohnung und seine sonstigen Bedürfiisse 
hat er selbst zu sorgen. 
10) Ad. Schwarz wird jeden Mittwoch und Samstag den 
hiesigen Wochenmarkt durch seine Frau und seine Tochter behufs 
Verkaufs der gewonnenen Gärtnerwaaren befahren lassen. 
11) Dieser Vertrag gilt vorläufig auf drei Jahre, vom 1. Febr. 
ds. Is. an gerechnet; wird er nicht von dem einen oder dem 
andern Theil drei Monate vor dem Ablauf dieses Zeitraums 
gekündigt, so besteht er auf unbestimmte Zeit fort mit der Maß- 
gabe, daß dann jeder Theilhaber jederzeit zurücktreten kann, 
wenn er drei Monate vorher gekündigt hat. 
12) Bei der Auflösung der Gesellschaft nehmen Adam Schwarz 
und Paul Holzner jeder seinen eingebrachten Grundbesitz zurück, 
ebenso was jeder an Geräthschaften 2c. laut anliegendem Verzeich- 
niß eingebracht hat, oder wenn es nicht mehr vorhanden und 
kein Ersat dafür angeschafft sein sollte, dessen Schätzungswerth 
aus der Kasse; desgl. ferner jeder sein baar eingebrachtes Betriebs- 
kapital. Was dann noch in Kasse ist, oder was dann die Kasse an 
Defizit aufweist, das wird zu 37 und 5/ nach Ziff. 8 getheilt. 
A., den 25. Januar 1884. 
Adam Schwarz. 
Paul Holzner.
	        
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