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Kapläne 2c. erhalten den Titel: Hochehrwürdiger! und im Contexte:
Euer Hochehrwürden. Wenn übrigens Obengenannte entweder
dem gräflichen oder freiherrlichen Stande angehören, so setzt
man noch gerne: Hochgeborener Graf! (Freiherr !) und den
niederen Adeligen: Hochwohlgeborner! bei. Auch im Contexte
sann man alsdann: Euer Hochgeboren, Euer Hochwohlgeboren
etzen.
VIII. An einen evangelischen Bischof, unadeligen
Abt, Oberkonsistorialrath, Konsistorialrath,
Generalsuperintendenten, Oberhofprediger, Hof-
prediger, Doktor der Theologie.
1) Hochwürdiger, Hochwohlgeborner Herr!
Hochzuverehrender Herr Bischof! (Hofprediger, Rath 2c.)
2) Eure Hochwürden; Hochdieselben; Sie.
3) Verehrungsvoll beharrt Eurer 2c.
4) gehorsamster
5) Seiner Hochwürden dem Herrn 2c.
IX. An einen Dekan oder Superintendenten.
1) Hochwürdiger Herr,
Hochzuverehrender Herr Dekan!
2) Eure Hochwürden; Sie.
3) Hochachtungsvoll beharrt Eurer 2c.
4) gehorsamster (ergebenster)
5) An Seine Hochwürden den Herrn N.
X. An einen Pfarrer, Vikar, Kaplan 2c.
1) Hochgeehrter Herr Pfarrer (Vikarl)
2) Eure Hochehrwürden; Sie.
3) Hochachtungsvoll beharrt Euer Hochehrwürden
4) ergebenster; ergebener
5) An Seine ,ochehrwürden den Herrn 2c.
XI. An einengeistlichen Schulseminarvorstand oder
Schulinspektor, Rektor, Subrektor 2c.
1) Hochgeehrtester Herr (Titel!)
2) Eure Hochehrwürden; Euer Wohlgeboren; Sie.
3) Hochachtungsvoll beharrt Eurer Hochehrwürden
4) gehorsamster; ergebener; ergebenster
5) Seiner Wohlgeboren dem Herrn 2c.