c. An Frauen.
I. An eine Kaiserin oder Königin.
1) Allerdurchlauchtigste Kaiserin! (Königin!)
Allergnädigste Kaiserin (Königin) und Fraul (oder Herrin!)
2) Eure Kaiserliche (Königliche) Majestät; zur Abwechslung:
Allerhöchstdieselben.
3) In allertiefster Ehrfurcht verharrt Eurer Kaiserlichen (König-
lichen) Moajestät 2c.
4) allerunterthänigst kengehorsamster
5) An Ihre Mojestät die Kaiserin (Königin) von N.
II. An eine Kronprinzessin, an eine königl. Prinzessin.
1) Durchlauchtigste (Kron-) Prinzessin!
Gnädigste (Kron-) Prinzessin und Fraul
2) Eure Kaeiserliche (Königliche) Hoheit; Höchstdieselben.
3) In tiefster Ehrfurcht beharrend Eurer Kaiserl. (Königl.)
Hohheit 2c.
4) unterthänigst gehorsamster
5) An Ihre Kaiserliche (Königliche) Hoheit die Frau Kronprinzessin,
(Prinzessin) von 2c. zu 2c.
III. An eine Herzogin, Fürstinz).
1) Durchlauchtigste Herzogin! (Fürstin!)
Gnädigste Fürstin und Frau! «
2) Eure Hoheit.
3) In tiefster Ehrfurcht beharrend Euerer Hoheit
4) unterthänigster
5) An Ihre Hoheit die Frau Herzogin (Fürstin) von 2c. zu 2c.
IV. An eine Gräfin.
1) Hochgeborne Frau!
Gnädigste Gräfin und Frau
2) Eure Erlaucht, Eure Hochgeboren, Hochdieselben.
3) Geruhen Hochdieselben die Versicherung der tiefsten Verehr-
ung zu genehmigen, worin zu beharren die Ehre hat Eurer 2c.
4) unterthänigster, gehorsamster
5) An Ihre Erlaucht, die hochgeborne Frau Gräfin N. zu N.
*) Wenn die Herzogin, Fürstin r2c. einem kaiserlichen oder königlichen
Hause entsprossen ist, so führt sie den Titel: „kaiserliche (oder königliche)
Hoheit“ fort.