Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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hiedurch auf die oben bezeichnete etwaige Schadloshaltung von 
Seite des Gläubigers, dagegen bleibt der Darlehensnehmer fort- 
während verpflichtet in allen den Punkten, welche durch diesen 
Schein festgesetzt wurden. 
A. den 8. Juni 1884. 
Georg Rome. 
48. 
Darlehensvertrag, mit welchem die Verschreibung eines Faustpfandes 
verbunden ist. 
Ich Endesunterzeichneter bescheinige hiemit, von Herrn Franz 
Kugler ein Darlehen von 2000 Mark baar und richtig erhalten 
zu haben, und verpflichte ich mich, dieses Kapital mit 5% Zinsen 
in einem halben Jahre, als am 1. August 1884, an Herrn 
Kugler oder an seinen Bevollmächtigten oder an seine Erben 
zurückzuzahlen. Zur größeren Sicherheit dieses Darlehens habe- 
ich demselben als Faustpfand übergeben: 
1) einen Brillantring, dessen Werth tausend Mark beträgt;. 
2) eine goldene Dose, deren Werth fünfhundert Mark; 
3) zwei goldene, mit Diamanten besetzte Taschenuhren, 
deren Werth sechshundert Mark ist, 
worüber ich von dem Herrn Darleiher eine Empfangsbeschei- 
nigung erhalten habe'). 
Sollte einen Monat nach verabredetem Zahlungstermin 
der Herr Darleiher das obige Kapital sammt Zinsen noch nicht 
von mir zurückerhalten haben, so räume ich ihm hiemit aus- 
drücklich die Berechtigung ein, die verpfändeten 4 Gegenstände, 
Brillantring, Dose und zwei Uhren, als Executionsobjekt ge- 
richtlich zur Versteigerung zu bringen und sich dadurch bezahlt 
zu machen. Der Mehrerlös wird mir vergütet. 
W. den 1. Februar 1884. 
L. Haas. 
49. 
Darlehensvertrag von Eheleuten, welche in Gütergemeinschaft leben, von 
Bürgen und Zeugen unterschrieben. 
Wir, die unterschriebenen beiden N.'schen Ehegatten, be- 
kennen, daß wir von Herrn N. N. viertausend Mark als ein 
Darlehen zur Erkaufung des vor dem neuen Thor liegenden 
Gartens, welcher insgemein der Rheinische genannt wird, 
  
  
*) Siehe das erste Formular in dem Abschnitt über den Faustpfandvertrag.
	        
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