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68.
Einfacher Cessionsschein, welcher dem Schuldschein beigefügt wird.
Daß ich sowohl meine in diesem Scheine näher bestimmte
Forderung von 400 Mark, als auch den rückständigen Jahreszins
mit allen damit verbundenen Rechten an Herrn N. abgetreten
habe, bezeuge ich
N. den
· NN.
69.
Cessionsschein mit Vorsichtsmaßregeln (Cautelen).
Ich Unterschriebener bezeuge, daß ich diejenige Forderung
von 6000 Mark, welche mir an Herrn NN. laut des von ihm
am 3. März 1880 ausgestellten Schuldscheines zusteht, nebst
allen mit derselben verbundenen Rechten heute an Herrn S. R.
abgetreten habe. Daß der Herr Schuldner mit dieser Abtretung
zufrieden sei, bezeugt seine eigenhändige Unterschrift. Ich aber
verspreche noch, nicht nur für die Richtigkeit, sondern auch für
die Sicherheit der abgetretenen Forderung jederzeit zu stehen.
N. den
N. N.
N. N.
80.
Cessionsinstrument.
Der hiesige Bürger und Gastwirth Karl Mohr tritt dem
Abraham Jakob aus Fürth das Schuldinstrument d. d. 10. Nov.
1880 und damit die Darlehensforderung von 1600 Mk., schreibe
sechzehnhundert Mark, bei dem Handelsmann Karl Berger dahier
sammt den seit Martini v. J. rückständigen Zinsen zu 5 péCt. in
bester Form Rechtens ab und haftet zugleich auch für die Güte
derselben, jedoch nicht länger, als auf ein Jahr von heute an.
Der Cessionar Jakob nimmt dies alles an und zahlt dem
Cedenten die Valuta mit 1600 Mark sammt den Zinsen mit
55 Mk. 2c, worüber Karl Mohr hiemit rechtsgiltig gquittirt.
Jakob nahm hierauf das Schulddocument zu Handen, und Mohr
verprinh, den Schuldner Berger von dieser Cession in Kenntniß
zu setzen.
Doppelt gefertigt und unterschrieben.
N. den
Karl Mohr.
Abraham Jakob.