Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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nicht vollziehen will, bezahlt dem Andern eine Conventionalstrafe 
von 2000 Mark und ist verpflichtet, die erhaltenen Geschenke 
zurückzugeben. 
5) Die Bestimmungen hinsichtlich des Vermögens werden 
in einem besonderen Vertrag festgesetzt werden. 
Zur Bekräftigung dieses unwiderruflichen Vertrags haben 
wir Verlobte und unsere Väter die doppelt ausgefertigten Ur- 
kunden unterschrieben und besiegelt. 
N. den 1. August 1884. 
(L. S.) Herrmann Brock. Aurelia Hauser. 
(L. S.) Adolph Brock. (L. S.) Gustav Hauser. 
90. 
Formular eines Ehegelöbnisses nach fränkischem Landrecht). 
Wir Unterzeichneten Hugo Kammerer und Agathe Corneille, 
ersterer 25, letztere 18 Jahre alt, haben uns heute Vormittags 
9 Uhr in Gegenwart der als ehrbare Zeugen berufenen Herren 
Kaufmann Johann Baptist Röhm und Eduard Polyphag, dann 
in Gegenwart der Eltern Alphons und Valeria Corneille verlobt 
und beurkunden hiernach Folgendes: 
1) Wir Beide, ich Hugo Kammerer und ich Agathe Cor- 
neille, versprechen uns hiemit feierlichst die Ehe und 
bestimmen, daß unsere Trauung binnen 6 Wochen von 
heute an zu N. erfolgen soll. 
2) Sollte der Bräutigam Reue bekommen, so muß er 
2000 Mark Reuegeld bezahlen; im Falle die Braut 
zurücktreten will, muß dieses Reuegeld der Vater 
Alphons Corneille entrichten. Wir bestimmen ferner 
3) daß unsere zu hoffenden Kinder alle in der katholischen 
Religion erzogen werden sollen, und daß 
4) die allgemeine Gütergemeinschaft zwischen uns stattfinde. 
*) Nach fränkischem Landrecht muß nämlich ein Eheversprechen 1) Vor- 
mittags, 2) in Gegenwart zweier ehrbaren Männer als Zeugen und, 3) wenn 
die Braut volljährig ist, in Gegenwart eines Beistandes derselben, wenn die 
Brautleute minderjährig sind, entweder in Gegenwart der Eltern oder Vor- 
münder, oder doch wenigstens dergestalt geschehen, daß die Brautleute den 
Zeugen die schriftliche Einwilligung derselben vorweisen. Auf einen nicht 
mit diesen Förmlichkeiten eingegangenen Vertrag wird keine Klage ange- 
nommen; auch kann ein Minderjähriger, der ein Reuegeld versprach, wenn 
er zurücktritt und verklagt wird, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 
nachsuchen.
	        
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