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soll. Alles Uebrige von seinem gegenwärtigen und künftigen
Vermögen hat sich Herr Stern zu seiner freien Disposition vor-
behalten.
3.
Dagegen verspricht Hr. Ehmann, dem Hrn. Stern die Stube
und Kammer im zweiten Stock seines Hauses rechter Hand in
wohnbarem Stand einzuräumen, alle erforderliche Aufwartung
und Bedienung zu leisten, ihm artig und zuvorkommend zu
begegnen, jährlich 12 Ster Holz zur Beheizung seines Zimmers
abzuliefern, das benöthigte Licht zu reichen, Kaffee und Thee
zum Frühstück und Nachmittags, wie auch die Beköstigung an
seinem Tische, so wie sie Hr. Ehmann selbst genießt, zu geben,
bei vorfallenden Krankheiten die den Umständen entsprechenden
Speisen und Getränke zu reichen, den Arzt und die nöthigen
Arzneimittel zu bezahlen, das Leinenzeug auf seine Kosten
waschen zu lassen und für dessen Ausbesserung Sorge zu tragen,
auch nach dem Tode des Herrn Stern die Kosten der Beer-
digung zu bestreiten. Letzterer hat aber für andere kleine Aus-
gaben und Kleidung selbst zu sorgen.
4.
Sollte wider Verhoffen Hr. Ehmann dem Hrn. Stern die
versprochenen Alimente nicht reichen oder ihm sonst auf unge-
bührliche Art begegnen, oder sollte es überhaupt dem Herrn
Stern nicht länger gefällig sein, in des Hrn. Ehemann Ver-
köstigung und in dessen Haus zu bleiben, so soll es demselben
freistehen, seine Unterhaltung auf andere Art zu besorgen, und
es hat sodann Herr Ehmann dem Herrn Stern jährlich sechs-
hundert Mark in zwei Halbjahr-Terminen, vom Tag der
Trennung an gerechnet, und zwar voraus zu zahlen.
5.
Zur Sicherheit alles Versprochenen setzt Hr. Ehmann sein
ganzes gegenwärtiges Immobiliar-Vermögen als Hypothek ein,
besonders aber sein allhier in der N.-Gasse gelegenes Haus Nr. 163,
und soll die Eintragung in das Hypothekenbuch sofort erfolgen.
Indem beide Theile diesen Vertrag aus keinerlei Vorwand
anzufechten versprechen, chaben sie denselben eigenhändig unter-
schrieben.
So geschehen zu A. den 1. August 1884.
(L. S.) Jakob Ehmann.
(L. S.) Philipp Stern.