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Umschlag gelegt, diesen zweimal versiegelt und mit der Aufschrift,
daß hierin mein letzter Wille sei, versehen.
Selbst geschrieben zu M. den 10. März 18
(L. S.) Johann Strauß.
11.
Codicill ohne Testament.
Da ich, Georg Schärtel, einigen Personen nach meinem
Tod ein Andenken hinterlassen möchte, habe ich in Gegenwart
der a Ende unterschriebenen 5 Zeugen folgende Verordnungen
gemacht:
1) Soll der einzige gesetzmäßige Erbe meiner Verlassenschaft,
mein Bruder Anton, an Herrn N. als ein Vermächtniß
von mir zweihundert Mark abgeben.
2) Soll derselbe gehalten sein, meine ganze Bibliothek nach
dem vorliegenden Verzeichnisse darüber Hrn. R. auszuliefern.
3) Ist es demselben zur Pflicht gemacht, meinen Garten nebst
dem Gartenhause und mit allen Meubeln, welche es zur
Zeit meines Todes enthält, an Herrn L. abzutreten.
Diese Verordnungen müssen innerhalb eines Monats nach
meinem Tod von meinem Erben vollzogen sein Gegenwärtiges
selbstgeschriebenes Codicill habe ich, nebst erbetenen Zeugen,
unterschrieben.
So geschehen W. den
Hoorg Schädel.
Unterschrift und Siegel der fünf Zeugen.
12.
Codicill, Legate aller Art enthaltend.
Nachträglich zu meinem Testamente vom 6. d. M. setze ich
noch folgende Vermächtnisse fest:
1) Vermächtniß zu frommen Zwecken.
In das hiesige Waisenhaus sollen zweihundert Mark und
in das hiesige Hospital auch zweihundert Mark gegeben werden.
2) Vermächtniß aus einer Ursache.
Meinem Bedienten N. N. bestimme ich zweitausend Mark,
weil er in meinen Angelegenheiten eine sehr beschwerliche und
gefährliche Reise nach Frankreich während des Krieges von
1870/71 gemacht hat.