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1.
Meine drei Kinder, mit Namen Karl, Friedrich und Maria
Luft, sollen zu gleichen Theilen meine einzigen Erben sein.
2.
Meinem ältern Sohne Karl soll mein Garten zu eben dem—
selben Preise, um welchen ich ihn gekauft habe, nämlich für
ünftausend Mark überlassen werden.
3.
Da meine Söhne das Wohnhaus mit Nebengebäuden, das
ich für sechstausend Mark gekauft habe, ungetheilt behalten und
die Landwirthschaft gemeinsam betreiben wollen, so sollen sie
gehalten sein, ihrer Schwester zweitausend Mark aus meiner
ungetheilten Verlassenschaft zur Entschädigung abzugeben.
4
Die in der sogenannten Kammer befindlichen 3 Betten und
übrigen Hausgeräthschaften, welche zur Ausstattung meiner Tochter
bestimmt sind, sollen dieser bei der Erbtheilung nicht höher, als
zu eintausend Mark angerechnet werden.
5.
Mein jüngerer Sohn soll meinen Hopfengarten in der
Silbergrube als ein freies Prälegat erhalten.
Diese väterliche Disposition habe ich selbst geschrieben.
Roßbrunn am 5. April 1853.
Johann Luft, Oekonom.
14.
Sicherheitsbestellung wegen eines Vermächtnisses.
Der verewigte Herr N. N. hat mich, den Unterschriebenen,
durch eine letztwillige Verordnung zum Haupterben seiner Ver—
lassenschaft ernannt und dem Herrn N. ein Vermächtniß von
eintausend Mark in folgenden Ausdrücken bestimmt: „Mein
Vetter, Herr N., soll als ein Vermächtniß eintausend Mark
erhalten; jedoch sollen sie ihm, aus gewissen Ursachen, erst mit
dem Ende des fünften Jahres nach meinem Tode von meinem
Erben ausbezahlt werden.“ Damit nun gedachter Herr Legatar