Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

IV. Abtheilung. 
Briefe. 
A. Allgemeines. 
Zu Briefen bedient man sich des Postpapiers, und wenn 
man an Personen von Adel oder an Staatsbeamte, überhaupt 
an solche Personen schreibt, welche vermöge ihrer Geburt, ihrer 
Aemter, ihrer Verdienste einen besonderen Rang in der Gesell- 
schaft einnehmen, so nimmt man klein Folio oder groß Quart. 
Zwischen genauen Bekannten, Freunden und Frauenzimmern 
wird gewöhnlich klein Quart oder auch Oktav des Postpapiers 
verwendet. 
Hinsichtlich des Zusammenlegens, Couvertirens und der zu 
beobachtenden Reinlichkeit ist schon früher das Erforderliche be- 
merkt worden. Das Ausstreichen, Radiren, Corrigiren ist auch 
in Briefen unschicklich, vorzüglich wenn diese an höher stehende 
Personen gerichtet sind. In Geschäftsbriefen kann das Aus- 
streichen, Corrigiren u. s. w. zudem sehr nachtheilig werden, 
daher es möglichst zu vermeiden ist. 
Die in Briefen oft vorkommenden Nachschriften (Postscripte) 
sind in der Regel Zeugen der Flüchtigkeit und Eile, mit welcher 
der Brief geschrieben worden; sie können daher nur unter 
Freunden und Verwandten Entschuldigung finden; in Briefen 
an höhere Personen müssen sie aber vermieden werden, weil sie 
als etwas Achtungswidriges erscheinen. 
Briefe soll man in der Regel selbst schreiben, nicht durch 
einen Andern schreiben lassen. Doch treten natürlich Ausnahmen 
ein, wenn man z. B. durch Krankheit oder körperliches Leiden 
verhindert ist zu schreiben. Kaufleuten, Fabrikanten, welche ein 
bedeutendes Geschäft haben, Anwälten ist es unmöglich, ihre 
ganze Correspondenz selbst zu schreiben, und hohe Personen, die
	        
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