IV. Abtheilung.
Briefe.
A. Allgemeines.
Zu Briefen bedient man sich des Postpapiers, und wenn
man an Personen von Adel oder an Staatsbeamte, überhaupt
an solche Personen schreibt, welche vermöge ihrer Geburt, ihrer
Aemter, ihrer Verdienste einen besonderen Rang in der Gesell-
schaft einnehmen, so nimmt man klein Folio oder groß Quart.
Zwischen genauen Bekannten, Freunden und Frauenzimmern
wird gewöhnlich klein Quart oder auch Oktav des Postpapiers
verwendet.
Hinsichtlich des Zusammenlegens, Couvertirens und der zu
beobachtenden Reinlichkeit ist schon früher das Erforderliche be-
merkt worden. Das Ausstreichen, Radiren, Corrigiren ist auch
in Briefen unschicklich, vorzüglich wenn diese an höher stehende
Personen gerichtet sind. In Geschäftsbriefen kann das Aus-
streichen, Corrigiren u. s. w. zudem sehr nachtheilig werden,
daher es möglichst zu vermeiden ist.
Die in Briefen oft vorkommenden Nachschriften (Postscripte)
sind in der Regel Zeugen der Flüchtigkeit und Eile, mit welcher
der Brief geschrieben worden; sie können daher nur unter
Freunden und Verwandten Entschuldigung finden; in Briefen
an höhere Personen müssen sie aber vermieden werden, weil sie
als etwas Achtungswidriges erscheinen.
Briefe soll man in der Regel selbst schreiben, nicht durch
einen Andern schreiben lassen. Doch treten natürlich Ausnahmen
ein, wenn man z. B. durch Krankheit oder körperliches Leiden
verhindert ist zu schreiben. Kaufleuten, Fabrikanten, welche ein
bedeutendes Geschäft haben, Anwälten ist es unmöglich, ihre
ganze Correspondenz selbst zu schreiben, und hohe Personen, die