40
Thron Eurer Königlichen Majestät nahen und allerehrfurchts-
vollst bitten zu dürfen:
Allerhöchstdieselben möchten geruhen, mir die
eben erledigte Landgerichts-Schreiberstelle in T.
zu verleihen.
In allertiefster Ehrfurcht verharrt
Eurer Königlichen Majestät
Passau den.
allerunterthänigst treugehorsamster
N. N.
8.
Formular einer mittelbaren Eingabe; Bitte um Begnadigung eines
Verurtheilten.)
Allerdurchlauchtigster 2c.
Allerunterthänigste Bitte
d
er
Crescentia N. zu Augsburg,
die Begnadigung ihres zu acht-
jähriger Zuchthausstrafe verur-
theilten, im Zuchthause zu X. be-
findlichen Gatten Adolph N., Tag-
löhners von Augsburg, betr.
Zum k. Ministerium der Justiz.
Das unbegrenzte Vertrauen auf die Huld und Gnade
Eurer Majestät geben einer unglücklichen, von Kummer
und Elend tiefgebeugten Frau und Mutter den Muth, sich
dem Thron Allerhöchstderselben mit der gegenwärtigen
allerunterthänigsten Bitte zu nahen.
Mein Mann Adolph N., 40 Jahre alt, nährte sich in
den ersten zehn Jahren nach unserer Verehelichung fleißig
*) Jedes Gnadengesuch um (ganze oder theilweise) Erlassung der
Strafe ist dem Staatsanwalt des Gerichts zu übergeben, welches die Ver-
urtheilung ausgesprochen hat; war es ein Schwurgericht, dem Staatsan-
walt des Landgerichts, bei welchem das Schwurgericht gehalten wurde.
Es wäre ganz nutzlos, das Gesuch unmittelbar an das kgl. Kabinet ein-
zusenden, da es aus diesem doch wieder an den Staatsanwalt zur Begut-
achtung zurückgeschickt würde. Uebergibt man das Gesuch dem Staatsan-
walt nicht persönlich, so schickt man es ihm mit einem Begleitschreiben
ein, wozu ein Formular unter Nr. 19 folgt.