Des Höchsten Segen, der so sichtbar mit Eurer Maj.
ist, wird in noch reicherem Maße auf Eure Maj., auf
Allerhöchstderselben Allerdurchlauchtigstes Haus herabströmen;
im heißesten innigsten Gebet erflehen ihn eine unglückliche
Gattin und sechs Kinder, und sie flehen gewiß nicht ver—
gebens.
In allertiefster Unterthänigkeit verharrt
Eurer 2c.
N. den
allerunterthänigst treugehorsamste
Adelheid N.
10.
Bitte an den König um Erlassung der Straffolgen.
Allerdurchlauchtigster cc.
Allerunterthänigste Bitte
des
Buchbindergehilfen N. zu A.
um allergnädigste Erlassung der Straf-
folgen.
Zum kgl. Ministerium der Justiz.
Mit einer Beilage.
Durch Urtheil des Landgerichts B. vom 20. Februar
18 wurde ich wegen Diebstahls zu 3 Jahren Zuchthaus
verurtheilt und nach erstandener Strafe auf 2 Jahre unter
Polizeiaufsicht gestellt. Seit der Entlassung aus der Straf-
anstalt ernährte ich mich und meine Familie acht Monate
lang durch meinen Verdienst als Buchbindergehilfe; aber in
der letzten Zeit hat eine plötzlich eingetretene Lähmung des
rechten Armes, welche nach dem Ausspruch des Arztes
schwerlich mehr zu heilen ist, es mir unmöglich gemacht,
dies Handwerk weiter zu betreiben. Nun bietet sich mir Ge-
legenheit, für eine hiesige Buchhandlung im Umherziehen
Geschäfte zu machen und so mir wieder mein Brod zu ver-
dienen. Der hiezu erforderliche Wandergewerbeschein kann
mir jedoch, so lange ich unter Polizeiaufsicht stehe, nicht er-
theilt werden.
Wie das beiliegende Zeugniß des hiesigen Magistrats
darthut, habe ich mich seit meiner Entlassung aus der Strafan-
stalt tadellos aufgeführt, und ich bin, durch die erlittene
Strafe gewitzigt, fest; entschlossen, in einem ordentlichen