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Nachmittage sein konnte, bekannt und stellte ihn sofort bei mir
in Arbeit ein. So muß er mir denn jeden Abend nach Tische
von Ihnen erzählen. Es gefällt ihm hier, und er wird Ihnen
demnächst selbst schreiben. Daß Sie uns noch in so gutem
Andenken bewahren, freut uns alle, und ich werde gewiß Ihrem
Empfohlenen mit Rath und That an die Hand gehen. Leben
Sie wohl und gedenken Sie auch ferner Ihres alten, treuen
Mitmeisters, der Sie auf das herzlichste grüßt und mit aller
Achtung stets verbleibt
Ihr
ergebener Diener N.
VII. Ermahnungqgs-, Verweis= und Vorwurfs-Briefe.
222.
Ein Vormund ermahnt seinen Pflegebefohlenen wegen Schuldenmachens.
Lieber Mündel!
Es sind noch tdeine 4 Wochen, daß Du mir das Versprechen
ablegtest, Deinen so unnützen Geldverschwendungen Einhalt zu
thun, und doch höre ich schon wieder dieselben Klagen, dieselben
betrübenden Nachrichten, daß Du fortschreitest auf der betretenen
übeln Bahn, Dich als einen schlechten Verwalter des Deinigen
zeigst. Zu welchem Ende soll dieses führen? Glaubst Du an
die Unerschöpflichkeit Deines Vermögens? Da wärest Du sehr
im Irrthume; denn wenn es so fortginge, so erhieltest Du bei
Deiner Großjährigkeit so viel als — nichts. Noch einmal will
ich Dich daher alles Ernstes ermahnen, von dieser Lebensweise
abzulassen, Deine schlechten Gesellschaften zu meiden, fleißiger
Deinen Berufspflichten nachzukommen und Deine Ausgaben zu
regeln. Thust Du dieses, so wirst Du nicht nöthig haben, Dich
in Schulden zu stürzen, wodurch Du Dir nur einen schlechten
Ruf machst. Für diesmal will ich die eingeklagten Schulden
noch berichtigen; solltest Du aber meinen so wohl gemeinten
Ermahnungen keine Folge leisten, so zwingst Du mich zu Maß-
regeln, die Dir nicht sehr angenehm sein werden. Dieses wünscht
verhütet
Dein
wohlmeinender Vormund
N. N.
Der bayer. Sekretär. 32