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verbindlichsten Dank und erneuere die Versicherung ausgezeich—
neter Hochachtung, worin ich beharre
□
Ihr
ergebenster
N. N.
248.
Entschuldigung wegen zugefügter Beleidigung.
Theuerster Freund!
Gestern Nachmittags war ich zu Hause durch einen höchst
unangenehmen Vorfall sehr aufgeregt worden und kam in einem
sehr gereizten Zustand in die Gesellschaft. Alle Saiten meines
Gemüths waren verstimmt; ich spielte, wie Sie wissen, unglück—
lich, trank während der Aufregung und fügte Ihnen da eine
Beleidigung zu, deren ich mich heute noch schäme, und zu der
Sie mir, wie ich jetzt sehr wohl erkenne, durchaus keine Ver—
anlassung gegeben hatten. Zugefügtes Unrecht wieder gut zu
machen, ist des Mannes Pflicht; ich erkenne daher mein Unrecht
an und bitte Sie um Entschuldigung. Sollten Sie mit dieser
Art Genugthuung nicht zufrieden sein, so stehe ich auf jede
andere mit meiner Ehre vereinbare Weise zu Ihren Diensten.
Hochachtungsvoll
Ihr
ergebenster.
249.
Entschuldigung wegen eines nicht erfüllten Versprechens.
Theurer Freund!
Du wirst mir den Vorwurf der Wortbrüchigkeit machen;
der Schein ist gegen mich, doch höre meine Rechtfertigung. Kaum
war ich in Berlin angekommen, als Fürst W., der den bereits
abgereisten König noch in Danzig einzuholen hoffte, mit dem
nächsten Kurierzug dahin eilte. Ich machte also auch diese Eilfahrt
mit; da wir aber die Majestät nicht mehr in Danzig trafen,
so machten wir eine Dampfschifftour nach Stockholm und Kopen-
hagen, eilten von da über Hamburg, Hannover und Magde-
burg nach Erdmannsdorf — ohne Berlin zu berühren — und
kehrten von hier über Dresden zurück. Da ich mich keine zwei
Stunden in Berlin aufhielt, so war es mir unmöglich, Deinen
in einem ganz entfernten Stadttheile wohnenden Freund zu
besuchen und mich Deines Auftrags zu entledigen. Du wirst