Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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steuer-Schuldigkeit als Maurermeister nach Ziff. 11 des 
Gewerbsteuertarifs mit 21.60 & Normalanlage und die 
Berriebsanlage für zwölf Gehilfen demgemäß mit 129.60 J4 
emessen. 
Ich finde mich hiedurch über Gebühr beschwert und 
ergreife deßhalb innerhalb der gesetzlichen Frist von vier 
Wochen die Berufung. 
Die Ziffer 11 des Gewerbsteuertarifs begreift nämlich 
bloß jene Maurermeister in sich, welche regelmäßig die selb- 
ständige Leitung oder Herstellung von Bauten übernehmen. 
Zu diesen nun gehöre ich nicht; denn wenn ich auch im 
Lauf der letzten fünf Jahre dreimal die Erbauung kleiner 
Nebengebäude (zwei Scheunen und eine Stallung) über- 
nommen habe, so bildet das in meinem Geschäftsbetrieb nur 
die Ausnahme, und regelmäßig führe ich nur die von Bau- 
Unternehmern mir übertragenen Maurerarbeiten aus. Ich 
wäre demnach unter Ziffer 13 des Gewerbsteuertarifs mtt 
einer Normalanlage von 5.40 einzureihen. Sodann ist 
auch der Ansatz von zehn Gehilfen, welche ich beschäftige, zu hoch 
gegriffen, indem ich während der letzten 2 Jahre durchschnittlich 
nicht mehr als sechs Gehilfen in meinem Geschäft hatte, und jene 
größere Anzahl eben nur während der kurzen Zeit, in wel- 
cher ich die oben erwähnten Bauten ausführte. Indem ich 
mich zum Beweis meiner Behauptungen auf den Herrn 
Bürgermeister F. dahier, Herrn Stadtkämmerer E. dahier 
und Herrn Magistratsrath D. dahier als Zeugen beziehe, 
erlaube ich mir die gehorsamste Bitte, 
Königliche Regierung, Kammer der Finanzen, wolle 
die Normalanlage meiner Gewerbsteuerschuldigkeit 
mit 5.40 /¾ bemessen und demgemäß die Betriebs- 
anlage für sechs Gehilfen auf 16.20 -“ festsetzen 
oder wenn es für nöthig befunden wird, die Sache 
zur Entscheidung an die Berufungskommission hin- 
übergeben. 
Königlicher Regierung 
gehorsamster 
N. 
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