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sollen Ihnen neue Freuden erblühen; stets wird es ein lohnen-
der Gedanke für Sie sein, zwei liebende Wesen beglückt zu haben.
Mit schuldiger Hochachtung «
Ihr
Sie verehrender N. N.
312.
Zusagende Antwort. (Zu Nr. 311)
Hochgeehrtester Herr!
Zu meiner großen Freude habe ich in Ihrem an mich ge—
richteten Schreiben Sie von Neuem von einer Seite kennen
gelernt, welche ächte Bildung und wahre Sittlichkeit beweist,
weswegen ich Ihnen offen jene Achtung zolle, welche man einem
Ehrenmanne schuldig ist. Da ich stets sah, daß Ihre Zuneigung
zu meiner Tochter eine solide, eines biederen Mannes würdige
war, so kann ich um so freudiger Ihre Bitte gewähren, und
es ist auch meiner Tochter, welcher in dieser Hinsicht von jeher
freie Wahl zustand, heißester Wunsch längst schon gewesen, mit
Ihnen vereint jedes Geschick redlich zu theilen. Ich kann daher
auch nur mit Freude, mit den schönsten Hoffnungen für die
Zukunft Sie herzlichst begrüßen als meinen Schwiegersohn, auf
den stolz sein zu können glaubt
Ihr
ergebenster
N.
313.
Abschlägige Antwort. (Zu Nr. 311.)
Wohlgeborner Herr!
Die Bitte, welche Sie neulich an mich gestellt haben und
deren Gewährung nicht von mir allein abhängt, ist, wie die
Lage der Dinge jetzt erscheint, von meiner Seite nicht erfüllbar,
obwohl ich Ihrem für mich so schmeichelhaften und ehrenvollen
Antrag zufolge alle Mühe anwendete, welche meine Grundsätze
mir erlaubt haben. Ihr Wunsch, meine Tochter zu beglücken,
hat die Achtung meinerseits, die Sie sich schon längst bei mir
erworben hatten, noch gesteigert; allein die Kränklichkeit meiner
Tochter ist ihr nach ihrer Aussage ein, Hinderniß, nach Recht
und Gewissen die Pflichten zu erfüllen, welche sie durch eine
eheliche Verbindung auf sich nehmen werde, und deren Nicht-