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Erkennen Sie in diesen Mittheilungen nichts als das Pflicht-
gefühl des Freundes und genehmigen Sie die Versicherungen der
innigsten Verehrung, womit beharrt
Ihr
ergebenster.
330.
Warnung vor einem Mädchen, mit welchem ein Freund sich verloben will.
Mein theurer Freund!
Du hast mir die Nachricht mitgetheilt, daß Du im Begriffe
stehest, Dich mit Fräulein N. N. zu verloben. Statt Dir meine
Glückwünsche hiezu darzubringen, muß ich Dich hievor warnen;
es ist treue Freundschaft, die mich hiezu drängt, es mir gebietet,
da Dein Lebensglück davon abhängt. Ich will den glänzenden
Eigenschaften des Mädchens, ihrer Schönheit, Liebenswürdigkeit,
ihrem Geist, ihren Talenten, ihrer Bildung keineswegs zu nahe
treten, aber das, was alles Andere aufwiegt, fehlt ihr — ihre
jungfräuliche Ehre. Sie ist bereits zweimal entbunden worden.
Es ist dieses das strengste Geheimniß zwar, hinter welches ich
nur durch einen Zufall gekommen bin, es ist aber gewiß. Die
Kinder, ein Knabe und ein Mädchen, werden in R. erzogen;
des ersteren Vater ist, wenn anders hierin Gewißheit obwaltet,
der Graf B., des zweiten der Lieutenant R. Auch darin täuschest
Du Dich, wenn Du glaubst, jetzt allein in dem Besitze ihrer
Liebe zu sein. Der beiliegende Brief, von ihrer Hand an den
Accessisten K. geschrieben, von diesem aus Unachtsamkeit verloren,
wird Dir die Ueberzeugung geben, daß sie in dem Moment,
wo sie die innigsten Bande mit Dir knüpfen wollte, Dir vielleicht
ihre heiße, treue Liebe geschworen, einem Anderen, Geliebteren
ein Schäferstündchen bestimmt hat. Diese Eröffnungen glaubt
Dir der Freund schuldig zu sein; an Dir ist es nun, zu han-
deln. Willst Du nähere Aufklärung über die Kinder, so kann
ich Dir, wenn Du zu mir kommen willst, diese mittheilen. Mit
treuer Liebe
Dein
N. N.
331.
Warnung hinsichtlich eines Dienstmädchens.
Theuere Freundin!
Auf Ihr geehrtes Schreiben vom 26. dieses beeile ich mich,
Ihnen zu erwidern, daß ich das besagte Dienstmädchen N. N.