Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

56 
treiben zu dürfen, abgewiesen aus dem Grund, weil ein 
Bedürfniß dazu nicht vorhanden sei. 
Allerdings hat der beim königlichen Bezirksamt ver- 
nommene Wirth K., dermalen der einzige Wirth dahier, 
geltend gemacht, daß eine zweite Wirthschaft in unserem 
rt nicht nöthig sei und ihren Mann nicht nähren könne. 
Diese Behauptung eines unmittelbar Betheiligten wird man 
aber mit Vorsicht aufnehmen, und ihr um so weniger Ge- 
wicht beilegen dürfen, als der Gemeindeausschuß in seinem 
bei den Akten liegenden Gutachten zugegeben hat, daß nach den 
örtlichen Verhältnissen, die er doch wohl am besten kennt und 
beurtheilen kann, eine zweite Wirthschaft recht wohl bestehen 
kann und der Wunsch darnach schon vielfach laut geworden 
ist. Die beigefügte, von dreiunddreißig hiesigen Orts- 
bürgern unterzeichnete Erklärung gibt diesem Wunsch er- 
neuten Ausdruck. 
Ich glaube daher, an kgl. Regierung die Bitte richten 
zu dürfen, 
unter Aufhebung des bezirksamtlichen Beschlusses 
mir die Erlaubniß zum Betrieb einer Bierwirthschaft 
dahier geneigtest ertheilen zu wollen, 
und verharre 
Kgl. Regierung 
gehorsamster 
N. N.1 
25. 
Be werbung um eine magistratische Schreiberstelle. 
An 
den Magistrat der Stadt W. 
Bewerbung des N. N. von 
Abtswind um die erledigte 
magistratische Schreiberstelle. 
Mit zwei Beilagen. 
Wie ich aus den Anzeigen der „N. Würzb. Ztg.“ ersehen 
habe, ist bei verehrlichem Magistrat eine Schreiberstelle erledigt, 
welche wieder besetzt werden soll. Ich bin so frei, mich um 
dieselbe zu melden, und würde um meiner Kinder sowie um
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.