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29.
Bericht des Bürgermeisters einer Marktgemeinde, einen Mord betr.
Der Bürgermeister N. zu X. X., den 10. Februar 18
an
den k. Staatsanwalt am
k. Landgericht W.
Ermordung des Franz M.
betreffend.
Gestern Nachts 10 Uhr fand die Stillwache, durch
einen angstvollen Hülferuf herbeigeführt, außerhalb des
Marktes X., gerade bei der ersten Biegung, welche die nach
9. führende Straße macht, den Franz M. in seinem Blute
schwimmend. Derselbe konnte gegen die beiden Stillwächter
Georg H. und Heinrich B. nur so viel äußern, daß die
Grörübeer W. aus X. ihm aufgepaßt und ihn so mißhandelt
haben. «
Auf die sogleich gemachte Anzeige begab sich der unter-
zeichnete Bürgermeister sofort an Ort und Stelle, fand dort
den Franz M. dem Anscheine nach todt, ließ ihn aber
dennoch zur Anstellung von Belebungsversuchen auf das
Rathhaus bringen, wo der herbeigeeilte Dr. V. in Ver-
bindung mit dem Apotheker K. und dem Chirurgen Z. die
eeigneten Versuche anstellte, die jedoch ohne den geringsten
Erfolg blieben.
Der unterzeichnete Bürgermeister fand auf der Stelle
der That einen blutbefleckten Dolch, welcher nach den Aus-
sagen des Taglöhners A. und des Bauern B. dem ältern
der Gebrüder W. gehören soll.
Der Unterfertigte verfügte sich sobald als möglich in
die Wohnung der Gebrüder W., die er im Bette liegend
traf. Die vor dem Bette stehenden Stiefel waren aber
noch ganz naß, und da nebstdem noch viele Umstände, be-
sonders übler Ruf und rasende Eifersucht des älteren W.
gegen M. wider die beiden Brüder sprechen, so ließ sie der
ürgermeister verhaften und in zwei gesonderte Gefängnisse,
wo ihnen jeder Verkehr unmöglich ist, bringen.
Der Leichnam des Ermordeten befindet sich noch in
dem Rathhause, jedoch so verwahrt, daß durchaus nichts an