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458.
Avis, daß man auf Jemanden txassiren läßt.
Ich mache Ihnen hiemit die ergebene Anzeige, daß ich
Herrn Seman in Frankfurt den Auftrag ertheilt habe, auf Sie
für unsere Rechnung
Mk. 4000
2 Monate dato zu ziehen und ersuche Sie daher, dessen Tratte
bis zum Belaufe dieser Summe zu unseren Lasten zu acceptiren.
Wir empfehlen uns Ihnen mit
Achtung und Ergebenheit 2c.
459.
Anzeige, daß man aus Mangel an Nachricht eine Tratte zu zahlen
verweigert habe.
Eine von Ihnen auf uns gezogene Tratte, Mk. 600,
1 Monat dato, vom 1. September, O/Th. Martinsen, ist uns
heute zur Zahlung vorgezeigt worden. Da Sie uns aber ohne
den in der Tratte selbst erwähnten Bericht gelassen haben und
uns Ihre Pünktlichkeit hinlänglich bekannt ist, so haben wir
den Inhaber der Tratte abgewiesen, worauf derselbe hat prote-
stiren lassen.
Wir bedauern das Unangenehme dieses Vorfalls, haben
ihn aber nicht abwenden können, da wir uns ein für allemal
zum Grundsatz gemacht haben, jede laut Bericht gezogene, aber
nicht angezeigte Tratte abzuweisen.
Achtungsvoll 2c.
460.
Avis von der Bevollmächtigung eines Dritten, ein Guthaben einzuziehen.
Wir ersuchen Sie, dem Herrn S., welcher in einer Ge-
schäftsreise Ihren Platz berühren und Sie besuchen wird, unser
Guthaben von Mk. 750 auszuzahlen. Derselbe wird in etwa
drei Wochen nach dort kommen, Ihnen seine Aufwartung
machen und ist mit einer Vollmacht von uns versehen.
Mit aufrichtiger Ergebenheit.
Ihr 2c.
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