Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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die wünschenswerthen Erleichterungen zu gewähren, und so sind 
wir auch mit der in Ihrer Zuschrift vom .. gewünschten Verlänger- 
ung des Zahlungstermins für den Betrag unserer Faktura ein- 
verstanden. Um Ihnen ferner zu zeigen, wie gerne wir Ihnen 
gefällig sind, und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Um- 
stände wollen wir sogar auf Berechnung der Zinsen verzichten, 
ohne jedoch damit eine Consequenz für künftige ähnliche Fälle 
aufstellen zu wollen. 
G. Erkundigungen. 
Die oben schon empfohlene Vorsicht ist bei Briefen dieser 
Art ganz besonders geboten: man wünscht, durch einen solchen 
Brief Auskunft zu erhalten über die Solidität eines Mannes 
oder Hauses, über seine Creditwürdigkeit u. dgl. Vor Allem 
muß man also darauf Bedacht nehmen, sich um die Auskunft 
an die richtige Persönlichkeit zu wenden, d. h. an Jemanden, 
der das Gewünschte wissen und beurtheilen kann, der es dem 
Anfragenden auch mitzutheilen geneigt sein mag, und von dem 
man annehmen kann, daß er über die Anfrage reinen Mund 
hält. Sodann überlege man sich die Ausdrücke, in welchen 
man die Anfrage stellt, weil ein Wort zu viel gesagt, mitunter 
recht verdrießliche Folgen haben kann; man vergesse auch nicht 
beizufügen, daß man auf Discretion rechne, wie man andrer- 
seits solche dem Befragten zusichert, um denselben zu bewegen, 
daß er möglichst ohne Zurückhaltung den gewünschten Aufschluß 
ertheile. Will man recht vorsichtig sein, so nennt man den 
Namen des Mannes oder Hauses, worüber man Aufschluß 
wünscht, in dem Brief gar nicht, sondern schreibt ihn entweder 
unten an den Rand, wo er leicht abgetrennt werden und also, 
wenn der Empfänger den Brief aufhebt, nicht später von Un- 
befugten gelesen werden kann, oder man legt ihn (ohne Unter- 
schrift) auf einem eigenen Zettel dem Brief bei. In ähnlicher 
Weise wird natürlich auch die Antwort auf die Anfrage vor- 
sichtig abzufassen sein, um so mehr, als es unangenehme Folgen 
haben könnte, wenn der Anfragende auf die ertheilte Auskunft 
hin sich zu Maßnahmen veranlaßt sähe, die ihn später gereuen. 
Um sich dagegen zu verwahren, daß man später hiewegen in 
Anspruch genommen werde, fügt man der Auskunft die Worte 
„ohne mein Präjudiz“ oder „ohne meine Verantwortlichkeit"“ 
bei. Weiß man keine bestimmten Thatsachen anzugeben, sondern
	        
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